Behandlungsfehler: Die Gründe, so schützen Sie sich

Rund 3700 Behandlungsfehler wurden 2013 in Deutschland registriert. Die Zahl der Verdachtsfälle ist noch deutlich höher. Wie es zu Fehlern kommt, welche Bereiche betroffen sind.
von  Anne Kostrzewa

Berlin - Ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt ist für die wenigsten Patienten angenehm. Zum Alptraum wird es, wenn bei der Behandlung etwas schief geht. Das passiert zwar selten aber immer wieder:

Rund 3700 Behandlungsfehler registrierten die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) im vergangenen Jahr, die meisten nach Knie- und Hüftoperationen, bei Behandlungen von Zahnmark und -wurzel und in der Pflege.

2012 waren es 3900 - von rund 718 Millionen Behandlungen insgesamt.

Doch nicht jeder von Patienten vermutete Behandlungsfehler ist auch einer. Rund 26.000 Patienten beschwerten sich 2013 bei offiziellen Stellen über vermutete Behandlungsfehler. In 14.600 Fällen erstellen die MDK ein Gutachten. Nur bei rund 30 Prozent der Fälle bestätigten die Gutachter den Fehlerverdacht.

Dass deutlich mehr Behandlungsfehler vermutet als tatsächlich gemacht werden, hat laut der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Bayerischen Landesärztekammer zwei Gründe: Zum Einen hätten Patienten eine andere Beziehung zu ihrem Arzt als noch vor wenigen Jahrzehnten. Sie hinterfragten eher die Behandlungsmethoden und die Notwendigkeit der Eingriffe.

Zum Anderen habe der technisch-medizinische Fortschritt deutlich zugenommen. Eingriffe würden immer komplexer und komplizierter. Geht etwas schief, liegt das nicht zwangsläufig am Arzt.

„Nicht immer führt ein Eingriff für den Patienten zum erwünschten Ergebnis“, erläutert Wolfgang Rechl, Internist und Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer. „Das muss aber nicht zwangsläufig der Arzt zu verschulden haben.“ Selbst Hüftoperationen, die mittlerweile als Standard-OP gelten, bleiben große Eingriffe, die immer Risiken bergen.

Knapp 70 Prozent aller gemeldeten Vorwürfe richteten sich an Kliniken, gut 30 Prozent an niedergelassene Ärzte. Die meisten Behandlungsfehler vermuten Patienten nach Operationen: Besonders Orthopäden, Unfallchirurgen und Allgemeinchirurgen werden mit Vorwürfen konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizinern und Gynäkologen.

„Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Zahnmedizin und in der Pflege bestätigt“, meint Prof. Astrid Zobel, Leitende Ärztin für Sozialmedizin des MDK Bayern. „Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt oder besonders fehlerträchtige Ärztegruppen oder Behandlungen sind aber nicht möglich.“

Die Gründe für mögliche Behandlungsfehler sind vielfältig. Rechl zufolge kann etwa Zeitdruck eine Rolle spielen: „In Notfällen müssen Ärzte schnelle Entscheidungen treffen. Dabei werden Situationen unter Umständen falsch eingeschätzt.“

Auch ökonomischer Druck und Einsparungen an Kliniken können ein Problem sein: Sind Stationen nicht ausreichend besetzt, kann das Personal überfordert oder durch lange Schichten überarbeitet sein und Fehler machen, die eigentlich vermeidbar gewesen wären.

Behandlungsfehler? So reagieren Sie richtig

Bei der Vermeidung von Behandlungsfehlern können Patienten einen großen Teil beitragen: Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) empfiehlt Klinikpatienten, dem Arzt bei jeder Visite seinen Namen zu nennen. Kommen Ihnen Medikamente unbekannt vor: Fragen Sie nach, ob die Tabletten wirklich für Sie bestimmt sind.

Vor Eingriffen sollten Sie immer genau nachfragen, was gemacht wird und den Arzt informieren, welche Medikamente Sie nehmen, welche Vorerkrankungen und vorherige Behandlungen Sie hatten.

Das Klinikpersonal vor einer Behandlung bitten, sich die Hände zu waschen, ist ebenfalls in Ordnung.

Vermuten Sie einen Behandlungsfehler, sind die Krankenkassen der richtige Ansprechpartner. Sie erstellen gesetzlich Versicherten kostenlose medizinische Gutachten. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen und andere Schlichtungsstellen prüfen Verdachtsfälle.

Drei Jahre hat ein Patient Zeit, gegen vermutete Fehler vorzugehen, dann verjähren die Ansprüche. Anwaltlicher Beistand ist in jedem Fall empfehlenswert.

 

 

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