Bahn muss 1900 Bahnhöfe nachrüsten

Bahnfahrer müssen künftig auch auf kleinen Bahnhöfen besser über Verspätungen informiert werden. Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts muss die Bahn dafür rund 1900 ihrer bundesweit 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte nachrüsten.
dpa |
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Berlin/Köln - Bisher gab es auf kleinen Bahnhöfen mit weniger als 300 Ein- und Aussteigern am Tag oft keine elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecher. Welche Haltestellen genau betroffen sind, konnte ein Bahnsprecher am Dienstag noch nicht sagen.

Zeitungen der WAZ-Mediengruppe hatten über das Urteil berichtet, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen die Bahn erstritten hatte.

Demnach ist die Bahn verpflichtet, alle wartenden Fahrgäste auf Bahnhöfen und selbst auf Kleinststationen über Zugausfälle und Verspätungen "aktiv" zu informieren. Es reiche nicht aus, wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden. Bislang habe es wegen dieser Plakate aber keine Beschwerden gegeben, sagte der Bahn-Sprecher.

Dennoch will die Bahn der Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. "Bei 1200 Bahnhöfen ist die Umrüstung unstrittig und war ohnehin geplant", sagte der Sprecher. An Haltepunkten mit täglich weniger als 100 Ein- und Aussteigern dagegen will die Bahn nicht ohne weiteres nachrüsten. Es solle gerichtlich geklärt werden, ob die Installierung sogenannter Schriftanzeiger mit integriertem Lautsprecher an diesen 600 bis 700 Stationen wirtschaftlich angemessen sei.

In den vergangenen drei Jahren hat die Bahn ihrem Sprecher zufolge auf 3000 Bahnhöfen rund 4500 elektronische Hinweistafeln aufgestellt. Die fehlenden Verspätungshinweise an kleinen Haltestellen waren dem Eisenbahnbundesamt zuerst auf den Bahnhöfen Lensahn und Großenbrode in Schleswig-Holstein aufgefallen. Bundesweite Prüfungen ergaben dem WAZ-Bericht zufolge dann, dass diese Geräte tatsächlich auf einem Drittel aller Bahnhöfe fehlten. Zunächst hatte sich die Bahn geweigert, einer entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen, das dann klagte.

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