Bagatellkündigung: Job los wegen 80 Cent?

Ein Angestellter zahlt das Essen für seine Frau mit einem Firmenbon von 80 Cent – ein Grund für seinen Arbeitgeber ihn zu entlassen. Nicht aber für das Gericht in Reutlingen. Die Kündigung ist hinfällig.
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REUTLINGEN - Ein Angestellter zahlt das Essen für seine Frau mit einem Firmenbon von 80 Cent – ein Grund für seinen Arbeitgeber ihn zu entlassen. Nicht aber für das Gericht in Reutlingen. Die Kündigung ist hinfällig.

Schon wieder sorgt die Entlassung wegen einer Bagatelle für Schlagzeilen: Das Arbeitsgericht Reutlingen hat am Dienstag die Kündigung eines 35-jährigen Angestellten aufgehoben, der wegen einer falsch verwendeten Essensmarke entlassen wurde. Er hatte den 80-Cent-Bon in der Firmenkantine für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst. Sein Arbeitgeber, ein Sportartikelhersteller aus dem Kreis Reutlingen, sah darin einen „erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß“ und kündigte fristlos. Der 35-Jährige, der als Einkäufer für die Firma über einen Millionen-Etat verfügte, ist seitdem arbeitslos. Nun verkündeten die Richter: Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung sind nicht gerechtfertigt.

In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, wie hart Arbeitgeber wegen Geringfügigkeiten durchgreifen. Jüngster Fall: Vor dem Nürnberger Arbeitsgericht kämpft derzeit eine ehemalige „Schlecker“-Betriebsrätin um eine gütliche Einigung: Die 30-jährige Verkaufsstellenleiterin wurde abgemahnt, weil unter anderem ihre Werbeluftballons nicht genügend Luft enthielten. Der Betriebsrat hatte ihrer fristlosen Kündigung nicht zugestimmt.

ah

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