Baby im Gefrierfach: Dreieinhalb Jahre Haft für Mutter

Sie hat ihr Baby nach der Geburt nicht gefüttert. Der kleine Sohn starb. Die Mutter verstaute den toten Säugling im Gefrierfach. Durch Strafminderung bekam die 43-Jährige nun dreieinhalb Jahre Gefängnis.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Erfurt - Im neu aufgerollten Prozess um ein im Gefrierfach gefundenes totes Baby hat das Landgericht Erfurt eine mildere Strafe gegen die Mutter verhängt. Die Kammer verurteilte die 43-Jährige am Donnerstag wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren. Das sind zwei Jahre weniger als im ersten Urteil vor drei Jahren, das der Bundesgerichtshof danach aufgehoben hatte.

Nach Überzeugung des Gerichts hat sich die Mutter zur Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, weil ihr Hund gestorben und dann die Geburt dazugekommen sei. Die Frau hatte ihren Sohn nach der Geburt nicht versorgt und sterben lassen.

Mit dem Urteil blieben die Richter unter der von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung hatte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits eine weitere Revision angekündigt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.