Auf Klassenfahrt in London: Zwei Lübecker Schüler sollen Mädchen vergewaltigt haben

Sie sollen ein 14-jähriges Mädchen auf Klassenfahrt vergewaltigt haben: In London sind zwei Lübecker Schüler in Untersuchungshaft. Sie sollen die tat sogar mit ihrem Handy gefilmt haben.
von  Abendzeitung
Illustration
Illustration © dpa

LÜBECK - Sie sollen ein 14-jähriges Mädchen auf Klassenfahrt vergewaltigt haben: In London sind zwei Lübecker Schüler in Untersuchungshaft. Sie sollen die tat sogar mit ihrem Handy gefilmt haben.

Wegen des Verdachts der Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens sitzen zwei Lübecker Schüler im Alter von 18 und 19 Jahren in London in Untersuchungshaft.

Das schleswig-holsteinische Bildungsministerium bestätigte am Dienstag dem DAPD einen entsprechenden Bericht der „Lübecker Nachrichten“. Demnach waren die jungen Männer mit der zwölften Schulklasse eines Fachgymnasiums nach Großbritannien gefahren. Sie sollen am vergangenen Donnerstag die 14-Jährige in deren Hotelzimmer vergewaltigt haben.

Die Schülerin einer Realschule aus dem Bremer Umland habe mit fünf Lübecker Schülern im „Youth Hotel“ gefeiert, heißt es in dem Bericht. Unmittelbar nach der Vergewaltigung habe sie sich ihrer Lehrerin anvertraut. Diese schaltete die Polizei ein. Die britischen Beamten nahmen laut „Lübecker Nachrichten“ zunächst alle fünf Schüler fest und ließ drei von ihnen nach 36 Stunden frei. Gegen den 18- und den 19-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen, seit dem Wochenende sitzen sie in U-Haft.

Die britische Polizei prüft dem Bericht zufolge, ob die jungen Männer die Tat geplant und das Mädchen gezielt „mit Alkohol abgefüllt“ haben. Sie stehen außerdem im Verdacht, die Vergewaltigung mit der Handykamera gefilmt zu haben. Das Auswärtige Amt in Berlin wurde von den britischen Behörden über den Fall informiert.

Inzwischen hat die Lübecker Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Schüler eingeleitet, wie deren Sprecher Klaus-Dieter Schultz der Nachrichtenagentur DAPD sagte. Die Justizbehörde hat nach seinen Angaben bisher aber keine eigenen Erkenntnisse zu dem Vorfall. Ein Antrag auf Auslieferung komme noch nicht in Frage.

Voraussetzung dafür sei ein deutscher Haftbefehl, sagte Schultz. Die britischen Behörden könnten aber der deutschen Staatsanwaltschaft anbieten, das Verfahren zu übernehmen. Ministeriumssprecher Thomas Schunck sagte der Zeitung, es werde geprüft, ob die Lehrer ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dafür gebe es bisher allerdings keine Hinweise.

apn

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.