Auch nach Zivilprozess: Mord an 17-Jähriger bleibt ungesühnt

Der Sexualmord an der Schülerin Frederike vor mehr als 30 Jahren bleibt auch nach einem Zivilprozess ungesühnt. Das Landgericht Lüneburg lehnte eine Klage des Vaters der damals 17-Jährigen auf Schmerzensgeld ab, wie verkündet wurde.
dpa |
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Lüneburg - Die Ansprüche seien verjährt, begründete die Kammer. Die junge Frau war 1981 nahe Hambühren bei Celle vergewaltigt und getötet worden. Ein heute 56-Jähriger wurde 1983 freigesprochen. LKA-Experten konnten 2012 jedoch DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist wegen des Freispruchs aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht - was er bislang nicht getan hat.

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