Attacke mit Dönermesser: Urteil wird erwartet

Im Mordprozess um einen tödlichen Angriff mit einem Dönermesser in Reutlingen (Baden-Württemberg) wird heute das Urteil erwartet.
dpa |
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Der Angeklagte im Tübinger Landgericht: Er soll im Juli 2016 seine Freundin und Kollegin mit einem Dönermesser getötet haben.
Eky Eibner/dpa Der Angeklagte im Tübinger Landgericht: Er soll im Juli 2016 seine Freundin und Kollegin mit einem Dönermesser getötet haben.

Tübingen - Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 22 Jahre alten Angeklagten gefordert. Sie hatte beantragt, den Mann wegen Mordes zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Der Verteidiger hatte verlangt, dass von der Verhängung der besonderen Schwere der Schuld abgesehen wird, weil das eine vorzeitige Haftentlassung erschweren würde. Am Vormittag (9.00 Uhr) hält noch die Nebenklage ihr Plädoyer und der Angeklagte hat die Gelegenheit zum letzten Wort.

Der Angestellte eines Reutlinger Imbiss-Lokals soll am 24. Juli 2016 seine Freundin und Kollegin mit einem Dönermesser getötet haben. Außerdem soll er einen Imbiss-Gast mit dem Messer schwer im Gesicht verletzt haben. Auch die Scheiben eines Autos soll er eingeschlagen und eine darin sitzende Frau und deren Begleiter verletzt haben. Erst kurz vor Ende der Gerichtsverhandlung hat er zugegeben, aus Eifersucht getötet zu haben, weil seine Freundin einen Liebhaber hatte. Seine Behauptung, die Stimme seines Großvaters habe ihm die Tat befohlen, nahm er zurück.

Lesen Sie hier: Mordfall Bögerl - Festgenommener wieder freigelassen

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