Arzt wollte Todespilot in Psychiatrie einweisen

Das geht aus einem Behörden-Bericht zum Germanwings-Unglück hervor. Die Experten raten zu einheitlichen Regeln bei der ärztlichen Schweigepflicht.
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Der Copilot Andreas Lubitz brachte die Maschine absichtlich zum Absturz.
dpa Der Copilot Andreas Lubitz brachte die Maschine absichtlich zum Absturz.

Paris - Als Konsequenz aus der Germanwings-Katastrophe fordert die französische Untersuchungsbehörde BEA routinemäßige Überprüfungen bei Piloten-Ausfällen sowie klare Regeln für die ärztliche Schweigepflicht. Die Schweigepflicht bei einer Gefährdung sei bislang von Land zu Land unterschiedlich geregelt, heißt es im Abschlussbericht, den die BEA gestern, kurz vor dem ersten Jahrestag des Absturzes, vorlegte.

Beide Maßnahmen sollten "auch im Hinblick auf psychiatrische und psychologische Probleme" erfolgen. Empfehlungen seien an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die EU-Mitgliedsstaaten gegangen.

Nach Überzeugung der Ermittler brachte Andreas Lubitz (27) den Airbus A320 am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz. Zuvor hatte er den Flugkapitän aus dem Cockpit ausgesperrt. Alle 150 Menschen an Bord starben in den französischen Alpen. Lubitz war nach Erkenntnissen der Ermittler psychisch krank und hatte Ärzte aufgesucht.

Eigentlich sollte Lubitz nach dem Willen eines seiner Ärzte in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden. Der Mediziner habe zwei Wochen vor dem Absturz eine mögliche Psychose diagnostiziert und eine Einweisung empfohlen.

Lubitz informierte vor dem Unglücksflug 4U9525 demnach nicht über seine Krankschreibung: "Weder die Behörden, noch der Arbeitgeber waren vom Copiloten selbst oder von einer anderen Person informiert worden", heißt es in dem vorgestellten Bericht.

Auf Empfehlungen für Veränderungen an verschlossenen Cockpit-Türen verzichtet die Untersuchungsbehörde. Die Türen seien wegen der Gefahr einer terroristischen Bedrohung gesichert, sagte BEA-Chef Rémi Jouty.

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Viele Fluglinien haben inzwischen eine Regelung eingeführt, nach der stets eine zweite Person im Cockpit sein muss. Diese zweite Person sollte aus Vertrauensgründen zuvor ausgewählt werden, sagte Jouty.

Der Abschlussbericht zeigt nach Ansicht des Anwalts der Opfer deutliche Mängel auf bei der Auswahl, der Einstellung und der Überwachung des verantwortlichen Co-Piloten.

"Der Lufthansa-Konzern hat einen psychisch krankhaft vorbelasteten Pilotenanwärter eingestellt und ausgebildet, ein Fehler mit schrecklichen Folgen", kritisierte Anwalt Christof Wellens am Sonntag.

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