Antrag abgelehnt: Russe kassiert nicht für Augenzwinker-Smiley ab

Ein Geschäftsmann hat Markenschutz für ein Smiley-Emoticon beantragt . Firmen sollen für die Verwendung der bekannten Tastenfolge zahlen, Privatleute dürfen mit Semikolon, Bindestrich, Komma noch umsonst lächeln. Warum aber der Antrag abgelehnt wurde.
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Drei Tastenbefehle, die nicht mehr umsonst sein sollen
nz Drei Tastenbefehle, die nicht mehr umsonst sein sollen

Ein Geschäftsmann hat Markenschutz für ein Smiley-Emoticon beantragt . Firmen sollen für die Verwendung der bekannten Tastenfolge zahlen, Privatleute dürfen mit Semikolon, Bindestrich, Komma noch umsonst lächeln. Warum aber der Antrag abgelehnt wurde.

Ein russischer Geschäftsmann wollte sich das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Die Zeichenfolge ;-) wird weltweit in E-Mails oder SMS-Mitteilungen verwendet.

Oleg Teterin, Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone, sagte am Donnerstag, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an diesem Emoticon zugeteilt. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.

Jährliche Gebühr für Firmen

Der Zeitung «Kommersant» sagte Teterin, Unternehmen könnten das Zeichen weiter verwenden, wenn sie bereit seien, eine jährliche Lizenzgebühr bei ihm zu entrichten.

Der findige Unternehmer will nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte Teterin. Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: «Das ist absurd.»

Das Patentamt in Moskau lehnte den Antrag des Managers Oleg Teterin aber mit dem Hinweis ab, das bekannte Symbol könne nicht als Warenzeichen eingetragen werden.

Das sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag der staatlichen Agentur RIA Nowosti. Teterin wollte mit einer Registrierung zum Beispiel der Zeichenfolge; -) (Augenzwinkern), die weltweit in E-Mails und SMS-Nachrichten verwendet wird, künftig von Unternehmen Lizenzgebühr kassieren. Der Sprecher des Patentamtes sagte jedoch, bei dem Smiley handele es sich um ein «allgemeingültiges Symbol», auf das ein Einzelner keinen Anspruch erheben könne.

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