Anklagen im Fall des angezündeten Obdachlosen in Berlin

Sechs Jugendliche und junge Männer, die in Berlin an Weihnachten einen schlafenden Obdachlosen anzünden wollten, sind wegen versuchten Mordes angeklagt worden.
dpa |
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Das Opfer lag auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße.
Paul Zinken/dpa Das Opfer lag auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße.

Berlin - Wegen versuchten Mordes sind sechs Jugendliche und junge Männer, die in Berlin an Weihnachten einen schlafenden Obdachlosen anzünden wollten, angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob ihre Anklage vor einer Jugendkammer des Landgerichts Berlin, wie sie mitteilte. Sie wirft den jungen Flüchtlingen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren vor, in der Nacht zum ersten Weihnachtstag mehrere brennbare Gegenstände "in unmittelbarerer Nähe des Kopfes" des Obdachlosen angezündet zu haben. Das Opfer lag auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße.

Die Ankläger schrieben weiter: "Die Angeschuldigten sollen dabei erkannt und billigend in Kauf genommen haben, dass der schlafende Geschädigte durch ungehindertes Ausbreiten des Feuers qualvoll hätte verbrennen können." Nur durch die Hilfe von Fahrgästen einer direkt nach der Tat einfahrenden U-Bahn habe ein Ausbreiten der Flammen verhindert werden können. Das Opfer, ein 37-jähriger Mann aus Polen, blieb unverletzt.

Einem 17-jährigen Begleiter wirft die Staatsanwaltschaft unterlassene Hilfeleistung vor, "weil er sich vom Tatort entfernt haben soll, ohne etwas gegen die Ausbreitung des Feuers zu unternehmen oder Hilfe herbeizuholen".

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Die Tat wurde in der Weihnachtsnacht von Überwachungskameras gefilmt und löste bundesweit Entsetzen aus. Nachdem die Polizei Fahndungsbilder veröffentlichte, stellten sich die Verdächtigen schnell. Die sechs mutmaßlichen Haupttäter sitzen seit dem 27. Dezember in Untersuchungshaft. Sechs Beschuldigte stammen aus Syrien, einer aus Libyen. Sie sollen zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein. Sie lebten in verschiedenen Berliner Flüchtlingsheimen. Als Hauptverdächtiger gilt ein 21-Jähriger Syrer.

Versuchter Mord wird in jedem Fall mit einer Gefängnisstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. Die Anklagen müssen aber noch vom Landgericht zur Hauptverhandlung zugelassen werden.

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