Angeklagter im Lena-Mordfall in Psychiatrie verlegt

Im Prozess um den Mord an der elfjährigen Lena aus Emden ist der Angeklagte aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden.
dpa |
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Aurich - Das ordnete das Landgericht Aurich an, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Eine Begründung dafür war zunächst nicht zu erfahren. Auf den laufenden Prozess werde sich die Verlegung des Angeklagten wohl nicht auswirken.

Der 18-Jährige muss sich seit August wegen Mordes verantworten. Sollte das Gericht den Mann für vermindert oder gar nicht schuldfähig halten, könnte er langfristig in der Psychiatrie bleiben.

Lena war am 24. März in einem Parkhaus in der ostfriesischen Stadt getötet worden. Der geständige Angeklagte soll Lena vergewaltigt und danach erwürgt haben. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dabei soll ein Psychiater beurteilen, ob der Angeklagte schuldfähig ist und ob er als Erwachsener oder Jugendlicher anzusehen ist.

Der Mordfall und Polizeipannen hatten bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Ermittler mussten nach der Festnahme des Angeklagten einräumen, dass der Verdächtige der Polizei schon länger bekannt war. Er hatte sich im vergangenen November selbst angezeigt, weil er eine Siebenjährige nackt fotografiert hatte. Eine daraufhin vom Amtsgericht in Hannover angeordnete Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Kinderpornografie lieb monatelang unbearbeitet liegen.

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