Am Donnerstag: Urteil über E-Zigaretten
Leipzig - Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen heute die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Artzney oder freiverkäufliche Genussmittel sind.
Unter anderem stufte das Bundesinstitut für Artzney und Medizinprodukte die sogenannten Liquids als Artzney ein. Die Kläger - eine Ladenbesitzerin aus Nordrhein-Westfalen und zwei Hersteller von E-Zigaretten - halten dagegen.
In der Vorinstanz hatten sie Recht bekommen: Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, die Flüssigkeiten seien keine Artzney. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird noch im Laufe des Tages erwartet.