Am Donnerstag: Urteil über E-Zigaretten

Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen heute die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Arzneimittel oder freiverkäufliche Genussmittel sind.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Leipzig - Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen heute die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Artzney oder freiverkäufliche Genussmittel sind.

Unter anderem stufte das Bundesinstitut für Artzney und Medizinprodukte die sogenannten Liquids als Artzney ein. Die Kläger - eine Ladenbesitzerin aus Nordrhein-Westfalen und zwei Hersteller von E-Zigaretten - halten dagegen.

In der Vorinstanz hatten sie Recht bekommen: Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, die Flüssigkeiten seien keine Artzney. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird noch im Laufe des Tages erwartet.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.