Althaus angeklagt: "Ja, ich bin verantwortlich"

Nach dem tödlichen Skiunfall an Neujahr: Dem thüringischen Ministerpräsidenten wird bald der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gemacht
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Nach dem tödlichen Skiunfall an Neujahr: Dem thüringischen Ministerpräsidenten wird bald der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gemacht

WIEN/ERFURT Jetzt ist es endgültig: Der Ministerpräsident von Thüringen, Dieter Althaus, muss sich in Kürze vor einem Gericht in Österreich wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung verantworten. Gestern erhob die Staatsanwaltschaft in Leoben Anklage. In einer schriftlichen Stellungnahme hatte der 50-Jährige zuvor die Verantwortung für den Tod von Beata Christandl übernommen. Mit der 41-jährigen Slowakin war der Politiker am Neujahrstag auf einer Piste in der Steiermark zusammengestoßen. Die Frau starb, Althaus wurde schwer verletzt.

In einer gestern veröffentlichten Erklärung beschreiben die Staatsanwälte noch einmal genau den Unfallhergang, wie er sich aus Untersuchungen und Zeugenaussagen ergeben hat: „Dieter Althaus fuhr am 1. Jänner 2009 als Skifahrer die Skipiste ’Die Sonnige’ talwärts. Im Bereich der Kreuzung mit der Panoramapiste bog er gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste ein und kollidierte nach einer Fahrstrecke von 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Beata Christandl. Bei dem Zusammenprall erlitt diese tödliche Schädelverletzungen.“

Althaus wurde mit einer Hirnblutung, bedingt durch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, in eine Klinik eingeliefert. Derzeit befindet er sich in einer Reha-Klinik in Allensbach am Bodensee. Seiner Genesung schreitet langsamer voran als zunächst erwartet.

Laut Staatsanwaltschaft verzichtete der Politiker auf sein Recht, sich zum dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt vernehmen zu lassen und gab eine schriftliche Stellungnahme ab. „Darin erklärte er nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen.“

Ob Althaus vor Gericht erscheinen muss, ist noch offen. Dies ist nicht zwingend erforderlich, so eine Sprecherin des zuständigen Landgerichtes zu „spiegel online“, kann aber vom Richter angeordnet werden. Das Strafmaß bei fahrlässiger Tötung liegt in Österreich bei maximal einem Jahr Freiheitsstrafe, Althaus Geständnis könne sich aber strafmildernd auswirken. Was der Prozess für Althaus’ politische Karriere bedeuten wird, ist offen.

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