Alles nur geklaut?

Die deutschen Elektropop-Pioniere "Kraftwerk" klagen gegen Moses Pelham, den Produzenten von Sabrina Setlur. Er soll eine zweisekündige Rhythumsspur aus ihrem Lied "Metall auf Metall" kopiert haben und für Setlurs Stück "Nur mit mit" aus dem Jahr 1997 benutzt haben.
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Hat Sabrina Setlurs Produzent geklaut?
AP Hat Sabrina Setlurs Produzent geklaut?

KARLSRUHE - Die deutschen Elektropop-Pioniere "Kraftwerk" klagen gegen Moses Pelham, den Produzenten von Sabrina Setlur. Er soll eine zweisekündige Rhythumsspur aus ihrem Lied "Metall auf Metall" kopiert haben und für Setlurs Stück "Nur mit mit" aus dem Jahr 1997 benutzt haben.

Hat Sabrina Setlurs Produzent Moses Pelham geklaut? Ja, meinen „Kraftwerk“. Die deutschen Elektro-Pioniere werfen dem Produzenten von Setlurs Lied „Nur mit mir“ aus dem Jahr 1997 vor, eine zweisekündige Rhythmussequenz ihres Titels „Metall auf Metall“ aus dem Jahre 1977 elektronisch kopiert und in „Nur mit mir“ als fortlaufende Wiederholung unterlegt zu haben.

Das Sampeln von Musik (eingedeutscht vom englischen Wort sample, Auswahl) gehört seit Anfang der 80er Jahre zum Musikalltag. Ende der 70er Jahre wurde die Technik entwickelt, mit der Musiker Passagen aus anderen Stücken sampeln – also auswählen – und in ihr eigenes Lied integrieren können. Zum Beispiel Flötentöne, den Refrain oder ein Schlagzeugmotiv. Seitdem sorgen Streitigkeiten um Urheberrechte immer wieder für gerichtliche Auseinandersetzungen. Wie im Beispiel der Band „The Verve“.

Die Band "The Verve" bediente sich bei den Rollings Stones - und musste zahlen

Juni 1997: Die britische Popband The Verve veröffentlicht ihr Lied „Bitter Sweet Symphony“. In England klettert die Single bis auf Platz zwei der Charts, es ist der bislang größte Erfolg der Musiker. Das Stück taucht außerdem in dem Film „Eiskalte Engel“ und in einem Nike-Werbespot auf, was „Bitter Sweet Symphony“ auch in den USA erfolgreich werden lässt.

Das Geld fließt – das merken jetzt auch die Rolling Stones. Aus einer Orchester-Version ihres Klassikers „The Last Time“ hatte der The Verve-Sänger Richard Ashcroft das markante Geigenmotiv für „Bitter Sweet Symphony“ gesampelt. Der Fall geht vor Gericht. Die Folge: Der komplette Erlös aus Verkäufen und Werbeeinnahmen, die durch den Song „Bitter Sweet Symphony“ erzielt werden, gehen an Mick Jagger und Keith Richards, die beiden Autoren von „The Last Time“.

Jetzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Künstler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen kleine Tonfetzen aus Musikstücken entnehmen und daraus ein eigenes Werk schaffen. Eine Zustimmung des Urhebers ist nicht erforderlich, wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet. Der Streit zwischen Pelham und Kraftwerk ist allerdings noch nicht endgültig entschieden: Der BGH verwies das Verfahren zur neuen Prüfung an das Hanseatische Oberlandesgericht zurück.

Für The Verve wurde „Bitter Sweet Symphony“ zum Alptraum: Gegen den Willen der Band verkaufte der Manager der Rolling Stones das Lied zur Werbung an einen Automobilkonzern. Und als das Lied für einen Grammy vorgeschlagen wurde, nominierte die Jury nicht The Verve – sondern Mick Jagger und Keith Richards.

Christoph Landsgesell

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