Abfuhr für die Raucher

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen das Qualmverbot in Gaststätten abgewiesen. Hoffnung für die Anhänger des blauen Dunstes gibt es im hohen Norden.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen das Qualmverbot in Gaststätten abgewiesen. Hoffnung für die Anhänger des blauen Dunstes gibt es im hohen Norden.

KARLSRUHE Schlechte Nachricht für Raucher: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Rauchverbot in hessischen Gaststätten abgelehnt. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sei höher zu bewerten als der Nachteil von Rauchern. Den Eilantrag hatte ein Raucher eingereicht, der in seiner Stammkneipe weiter rauchen will.

Das Verfassungsgericht erklärte, angesichts der relativ geringen Beeinträchtigungen des Rauchers lägen die Voraussetzungen nicht vor, um das hessische Nichtraucherschutzgesetz vorläufig außer Kraft zu setzen.

Hamburg: Ausnahme für die Kneipen ums Eck?

Gute Nachrichten für Tabakfreunde dagegen aus dem hohen Norden: In Hamburg will SPD-Bürgermeister-Spitzenkandidat Naumann das Rauchverbot in Mini-Kneipen aufheben. „Es wird nun darauf ankommen, Hamburgs Ein-Zimmer- Eckkneipen und ihren Gastwirten die Möglichkeit einzuräumen, selbst zu entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf oder nicht“, sagte Naumann.

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