Abenteuer Bahnfahren: So kriegen Sie Ihr Geld zurück!

Nicht an allen Verspätungen ist nur der Winter schuld. Auch Technik-Mängel fallen jetzt viel schwerer ins Gewicht. Wann und wie Sie sich ihre Fahrkarten erstatten lassen können.
von  Abendzeitung
Abenteuer Bahnfahren in der Winterzeit: Riesenandrang an Heiligabend am Hamburger Hauptbahnhof
Abenteuer Bahnfahren in der Winterzeit: Riesenandrang an Heiligabend am Hamburger Hauptbahnhof © dpa

Nicht an allen Verspätungen ist nur der Winter schuld. Auch Technik-Mängel fallen jetzt viel schwerer ins Gewicht. Wann und wie Sie sich ihre Fahrkarten erstatten lassen können.

MÜNCHEN Im November war man bei der Bahn noch optimistisch: „So gut gerüstet kann der nächste Winter kommen“, lautete das fröhliche Fazit im Eisenbahner-Fachmagazin „BahnPraxis Spezial“. Doch trotz „vergrößerter Luftansaugstutzen“, trotz der „Herstellung von schneedichten Kabeldurchführungen“ gegen den „gefürchteten Schotterflug“: Die Bahn ist im Weihnachtsreiseverkehr wieder im Chaos versunken. Und fürs Silvester-Wochenende sieht es nicht besser aus.

Auf den Konzern kommen Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe zu. Wieviel genau, will man dort aber noch nicht beziffern. Und so bekommen Sie Ihr Geld zurück:

Gibt’s bei Winterwetter überhaupt Geld zurück? Eigentlich nicht. Denn ein Haftungsausschluss-Kriterium sind „außerhalb des Eisenbahn-Betriebes liegende unabwendbare Umstände“. Streng genommen gehört also auch der Winter dazu. „Aber nicht alle Bahn-Probleme haben alleine mit dem Winter zu tun“, sagt Karl-Peter Neumann vom Fahrgastverband ProBahn. Also: Wenn ein Zug technisch einwandfrei ist, aber in einer Schneewehe steckenbleibt, gibt’s vermutlich kein Geld zurück. „Häufig liegen die Probleme aber an Wartungsmängeln“, sagt Neumann. „Wenn Weichen einfrieren, ist das ein Problem, das die Bahn beheben und lösen muss.“

Er empfiehlt: Sie sollten es auf jeden Fall probieren, Geld zurückzufordern. „Wir werden jeden Einzelfall auf Kulanzbasis prüfen“, sagt eine Bahn-Sprecherin. „Wenn ein Kunde unzufrieden ist, kann er sich gerne noch einmal an uns wenden.“ Als letzter Ansprechpartner bleibt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP).

Wie bekomme ich Geld zurück? Wenn Sie in einem verspäteten Zug sitzen, teilen häufig die Schaffner das so genannte „Fahrgastrechteformular“ aus. Dort müssen Sie Zugstrecke, Verspätungszeit, Name und Anschrift angeben.

Sie bekommen das Formular auch an Service-Points, in Reisezentren oder im Internet unter www.bahn.de. Dieses Formular können Sie im Reisezentrum abgeben und bekommen Ihr Geld sofort zurück. Allerdings nur, wenn die Verspätung vom Schaffner auf dem Fahrgastformular bestätigt wurde. Wenn Ihre Fahrkarte aber nicht entwertet wurde (zum Beispiel, weil der Zug zu voll war und der Schaffner nicht durchkam), sollten Sie sich am ServicePoint eine Bestätigung holen. Oder Sie schicken Ihre Belege an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60467 Frankfurt/Main.

Wieviel Geld bekomme ich zurück? Das kommt auf die Verspätung an: Ab 60 Minuten gibt es 25, ab 120 Minuten gibt es 50 Prozent des bezahlten Fahrpreises zurück. Aber erst ab einem Entschädigungsbetrag von 4 Euro. Auch im Nahverkehr gibt’s Entschädigung: Beim Bayern- oder Wochenend-Ticket kann man ab 60 Minuten in der 2. Klasse pro Fahrt 1,50 Euro zurückverlangen. Sie haben übrigens ein Jahr Zeit, die Entschädigung einzufordern.

Darf ich mit Regionalfahrkarte auch in den ICE? Ja – wenn Ihr Regionalzug mindestens 20 Minuten zu spät am Ziel sein wird. Allerdings müssen Sie eine Fernverkehrskarte nachlösen. Das Geld bekommen Sie zurück. Ausgenommen sind reservierungspflichtige Züge wie die ICE-Sprinter oder der CityNightLine.

Was ist, wenn ich aufs Taxi ausweichen musste? Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr haben Sie das Recht, sich ein Taxi zu nehmen. Auch früher, wenn kein Anschluss mehr fährt. Das Geld bekommen Sie zurück – aber nur bis 80 Euro. Dazu müssen Sie die Quittung ans Servicecenter Fahrgastrechte schicken.

Annette Zoch

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.