Ab Freitag gilt die neue Reifen-Pflicht
BERLIN - Der Winter ist da, jetzt kommt auch das Gesetz dazu. "Sommerreifler" müssen sich beeilen. Ab Freitag gelten höhere Bußgelder. Welche Regeln es künftig in punkto Winterbereifung gibt und was Verstöße kosten....
Der Wetterbericht hält sich nicht an den Zeitplan der schwarz-gelben Regierung: An diesem Freitag beschließt der Bundestag das neue Winterreifen-Gesetz, das Tief „Gundula“ bringt schon jetzt Schnee und Kälte. Weil viele Autofahrer traditionell erst beim ersten Schnee ans Umrüsten denken, dürften die Wartezeiten bei den Werkstätten ein wenig länger werden.
Eigentlich sollte die neue Winterreifenpflicht schon im Oktober beschlossen werden, doch die Beratungen zogen sich hin: Nun wird sie am Freitag endgültig beschlossen und tritt dann direkt in Kraft. Eine Winterreifenpflicht gibt es zwar schon seit 2006, sie war aber vom Oberlandesgericht Oldenburg kassiert worden: zu schwammig formuliert. Dort hieß es, die Reifen seien „an die Wetterverhältnisse anzupassen“, jetzt lautet die Formulierung, dass bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ mit Reifen gefahren werden muss, „die der EU-Richtlinie 92/93/EWG entsprechen“. Damit gelten auch Allwetter- und M+S-Reifen als tauglich, die eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen. Der ADAC empfiehlt aber vier Millimeter. Der Automobilclub ACE kritisiert, dass mit den laschen Regeln die Gefahr von querstehenden Lkw zu wenig reduziert wird.
Bei der Gelegenheit wurden allerdings auch die bisherigen Bußgelder verschärft: Fahren mit Sommerreifen bei winterlicher Witterung kostet künftig 40 statt 20 Euro. Wer damit den Verkehr behindert, hat 80 Euro zu bezahlen.tan
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