Ab dem 1. Januar 2022: Was sich im neuen Jahr alles ändert

Neues Jahr, neues Glück - oder besser: neue Regeln. Denn die treten jedes Jahr pünktlich zum 1. Januar in Kraft. Das ist auch 2022 nicht anders.
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Diese neuen Gesetze und Regelungen gelten ab Neujahr
Diese neuen Gesetze und Regelungen gelten ab Neujahr © imago/imagebroker

Da neue Jahr hat begonnen, worauf wir uns jetzt einstellen müssen - ein Überblick von Bahn bis Tabak.

Mindestlohn: Es gibt mehr Geld

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro monatlich trotzdem nicht überschreiten. Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss daher unter Umständen die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.

Altersvorsorge: Mehr wird absetzbar

Vorsorgeaufwendungen für das Alter können 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt nach Angaben des Bundes der Steuerzahler 2022 ein Höchstbetrag von 25 639 Euro. Maximal können davon im kommenden Jahr 94 Prozent abgesetzt werden. Das heißt, Alleinstehende können 24101 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner 48 202 Euro steuerlich geltend machen.

Corona-Bonus läuft aus

Arbeitgeber können Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 erhalten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Ist eine Extra-Prämie für Arbeitnehmer geplant, sollte diese also möglichst bald gewährt werden, denn ab April 2022 werden dafür wieder Steuern und Sozialabgaben fällig.

Porto: 85 Cent für den Brief

Die Deutsche Post plant angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren. So sollen für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden.

Betriebliche Altersversorgung: Zuschuss vom Chef

Wer seit 2019 eine betriebliche Alters- vorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest. Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt - die beträgt 58.050 Euro brutto im Jahr 2022. Bei höherem Verdienst darf der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.

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Zug fahren: Kein Ticket mehr an Bord

Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.

Kükentöten: Aus für diese Tierquälerei

Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Der Bundesrat hatte im Mai grünes Licht für den Beschluss des Bundestags gegeben, Kükentöten zu verbieten.

Pfandpflicht: Jetzt auch Fruchtsäfte

Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

Steuer: Höherer Grundfreibetrag

Im Jahr 2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.

Aus für bestimmte Plastiktüten

Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind bisher die Standard-Tüten. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Kinderzuschlag: Vier Euro mehr pro Monat

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um vier Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Auch neu: Zum neuen Jahr steht Trennungskindern laut "Düsseldorfer Tabelle" minimal mehr Unterhalt zu. Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).

Neurentner: Steueranteil steigt

Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich ab 1. Januar der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei, erklärt der Steuerzahlerbund. Dieser Anteil gilt für 2022 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich.

Kaufrecht: Umkehr der Beweislast

Für alle Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Diese Frist wird nun auf zwölf Monate ausgeweitet. Dies hat für Kunden den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

Tabaksteuer: Rauchen wird teurer

Am 1. Januar gibt es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung in Deutschland. Die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt im neuen Jahr um durchschnittlich zehn Cent. 2023 werden weitere zehn Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzu. Auch bei den Liquids für E-Zigaretten wird an der Steuerschraube gedreht - jedoch erst ab 1. Juli 2022.

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4 Kommentare
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  • koeterkrawatte am 01.01.2022 14:05 Uhr / Bewertung:

    Zum Glück ändert sich für Beamte und Pensionäre nichts zum Negativen.

  • Heide Fröttmaninger am 29.12.2021 18:35 Uhr / Bewertung:

    Lächerliche zehn Cent mehr für eine Schachtel Lungenkrebs-Stinkis ist schon ein Witz.
    So lange Rauchen erlaubt bleibt, brauchen Ernährungs-Klug*** jedenfalls niemandem zu sagen, was sie zu essen haben.

  • Frale am 29.12.2021 15:02 Uhr / Bewertung:

    Tabaksteuer: Rauchen wird teurer / Porto: 85 Cent für den Brief ... macht nur weiter so ! Das kann doch alles nicht mehr wahr sein.... Tanken === CO2-Steuer 2022 ..wird auch teurer.
    Geht's noch ?????? NULL % Zinsen auf's Konto. Wir werden doch regelgerecht enteignet. Wenn ich mir überlege was ich seit Anfang der NULL % Politik der EZB seit 2008 ... an Zinseinnahmen verloren hab... da könnte mir schlecht werden.

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