Ab 1. April: Radl-Rüpel zahlen mehr
Auch wenn das passende Radl-Frühlingswetter noch auf sich warten lässt: Ab Ostermontag sind viele Bußgeldhöhen rund ums Radfahren Schnee von gestern. Einige Strafen steigen aufs Doppelte.
Berlin - Zum 1. April werden die Strafen verschärft: sowohl die für Radler als auch für ihre Gegner im Straßenverkehr. Kreuzbrave Musterradler oder eine neue Straßenkultur des Miteinanders wird es deshalb nicht geben: Es fehlt nämlich an Polizisten, die die höheren Bußgelder auch verhängen. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was wird für Radler besonders teurer? Einige Strafen werden verdoppelt: Fahren bei Dunkelheit ohne Licht kostet ab April 20 Euro statt bisher zehn.
Welche Geldbußen wurden noch erhöht? Das Fahren in Fußgängerzonen wird mit 15 Euro geahndet statt bisher mit 10 Euro – eine Steigerung um die Hälfte. Viele weitere Verstöße sind jetzt um 5 Euro teurer: 20 Euro werden fällig, wird ein beschilderter Radweg nicht benutzt. Es geht gestaffelt weiter: Behindert der Radler andere, kommen 5 Euro hinzu, bei Gefährdung noch einmal 5 Euro und eine Sachbeschädigung erhöht das Bußgeld um weitere 5 Euro.
Wer einen Radweg oder eine Einbahnstraße in falscher Richtung unterwegs ist: 20 bis 35 Euro. Keine oder nicht funktionierende Klingel: 15 Euro. Was gilt für rote Ampeln? Da bleibt es bei mindestens 45 Euro plus Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Was ändert sich für Autofahrer? Wer mit seinem Wagen einen Radweg zuparkt, muss künftig 20 statt bisher 15 Euro bezahlen. In Fahrradstraßen gilt für Autos ab April ein Tempolimit von 30 km/h.
Was gilt künftig für Radfahrstreifen? Auf den für Radfahrer per Markierung abgetrennten Streifen der Straße, auf dem zur Kennzeichnung oft ein Fahrrad gemalt ist, darf generell nicht mehr geparkt werden. Die Fahrstreifen werden so aufgewertet.
Der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Ulrich Syberg: „Autofahrer werden sich darauf einstellen müssen, dass mehr Radler auf der Fahrbahn unterwegs sind.“ Sind Radwege auf dem Bürgersteig nicht die bessere Lösung? Nein, sagt Syberg: „Radfahrer sind auf diesen schmalen und oft völlig heruntergekommenen Wegen schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist.“ Flotte, risikofreudige Radler ängstigen auf Straßenfahrstreifen auch keine Fußgänger.
Was wird für Radler getan? Ein neues Verkehrsschild mit amtlicher Bezeichnung „durchlässige Sackgasse“ soll Radler auf nützliche Schleichwege hinweisen. Und bis 2016 soll es mehr eigene Radler-Ampeln an Kreuzungen geben.
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