82-Jährige vergewaltigt: Mordprozess gegen Azubi (20) eröffnet
Mühlhausen - Hinter verschlossenen Türen hat der Prozess gegen einen 20 Jahre alten Krankenpflege-Azubi wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer 82-jährigen Frau begonnen. Vor dem Landgericht im thüringischen Mühlhausen wurde am Montag allerdings nur die Anklage in öffentlicher Sitzung verlesen. Die weitere Verhandlung erfolgt ohne Publikum, wie die Richter entschieden. Der 20-Jährige soll seine betagte Nachbarin Ende Mai 2015 in Oldisleben erst vergewaltigt und ihr dann die Kehle durchgeschnitten haben. Die Ermittler waren durch eine Speichelprobe auf seine Spur gekommen.
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Das Gericht folgte bei der Entscheidung, die Öffentlichkeit auszuschließen, einem Antrag der Verteidigung. Diese hatte ihren Antrag damit begründet, dass eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht zu erwarten sei. "Die Intimsphäre des Angeklagten ist zu schützen und eine Bloßstellung zu verhindern", sagte der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer, Jürgen Schuppner. Der Angeklagte wolle sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern.
Mord nach Vergewaltigung
Bei der Verlesung der Anklageschrift durften die zahlreichen Zuschauer - darunter zwei Angehörige des Opfers - jedoch im Saal bleiben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen vor, seine pflegebedürftige Nachbarin zweimal vergewaltigt und anschließend getötet zu haben. Nach einem Disco-Besuch soll der Krankenpflege-Azubi ins Schlafzimmer der Frau eingedrungen sein. Bereits nach der ersten Vergewaltigung soll er sich entschlossen haben, sein Opfer zu töten.
Nachdem es ihm laut Anklage nicht gelang, die Frau zu erwürgen, soll er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr dabei das Nasenbein gebrochen haben. Mit einem 15 Zentimeter langen Messer soll er ihr dann sechsmal in den Hals gestochen und die Kehle durchschnitten haben.
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"Woher das Messer stammt, ist bisher unklar", sagte Dirk Germerodt, Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Die Verletzungen des Opfers ließen auf eine starke Gegenwehr schließen. Das bisherige psychiatrische Gutachten gehe von einer uneingeschränkten Schuldfähigkeit des bisher nicht vorbestraften Angeklagten aus. Auch im Falle einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen dem 20-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.
Die Jugendstrafkammer hat zunächst sechs Prozesstage geplant. Ein psychiatrischer und zwei gerichtsmedizinische Sachverständige sowie die Jugendgerichtshilfe sollen gehört werden. Die Mutter des Angeklagten soll bis zu ihrer Befragung nicht an der Verhandlung teilnehmen dürfen.
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