62-Jährige nach Geisterfahrt mit drei Toten vor Gericht

Fast zwei Jahre nach einer Geisterfahrt mit drei Toten auf der A1 in Rheinland-Pfalz muss sich die Falschfahrerin heute vor dem Landgericht Trier verantworten. Die Anklage wirft der 62-Jährigen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
dpa |
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Trier - Sie soll im Oktober 2012 bei Hetzerath von einem Rastplatz in falscher Richtung auf die Autobahn eingebogen und gegen den Wagen eines Familienvaters aus Bad Ems gekracht sein.

Dabei kamen der 31 Jahre alte Vater, seine neun Jahre alte Tochter und sein siebenjähriger Sohn ums Leben. Zwei weitere Töchter des Mannes im Alter von damals vier und zehn Jahren wurden schwer verletzt - ebenso die 62-Jährige.

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