50.000 Filme hochgeladen: Bewährungsstrafen für Kino.to-Raubkopierer

Das Amtsgericht Leipzig hat zwei Unterstützer des Filmportals Kino.to zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Männer müssen zudem Geldstrafen zahlen.
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Am Amtsgericht Leipzig wurde das Urteil im Prozess gegen Beteiligte der illegalen Film-Streaming-Seite Kino.to verkündet.
dpa Am Amtsgericht Leipzig wurde das Urteil im Prozess gegen Beteiligte der illegalen Film-Streaming-Seite Kino.to verkündet.

Das Amtsgericht Leipzig hat zwei Unterstützer des Filmportals Kino.to zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Männer müssen zudem Geldstrafen zahlen.

Leipzig - Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50 000 Raubkopien hoch.

Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.

Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.

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