5000 Euro für Wieners Dosensuppenschaden

Eine Firma hatte ein Bild ohne das Einverständnis der TV-Köchin verwendet. Dafür wollte Sarah Wiener 100.000 Euro haben. Ein bisschen viel, befanden mehrere Gerichte.
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Aktuellste Aktion: Sarah Wiener demonstriert in Berlin gegen CO2-Verbrauch auf Kurzstrecken
AP Aktuellste Aktion: Sarah Wiener demonstriert in Berlin gegen CO2-Verbrauch auf Kurzstrecken

Eine Firma hatte ein Bild ohne das Einverständnis der TV-Köchin verwendet. Dafür wollte Sarah Wiener 100.000 Euro haben. Ein bisschen viel, befanden mehrere Gerichte.

In der neuen ProSieben-Serie «Der kleine Mann» spielt Sarah Wiener sich an diesem Dienstagabend selbst. Stromberg-Autor Ralf Husmann lässt sie darin extrem selbstironisch in einem Fastfood-Restaurant sitzen, Pommes essen und «mehr Mayo» verlangen. Wiener gibt eine aufgedrehte, selbstüberzeugte Öko-Koch-Emanze - die lieber in den Burgerladen geht als zur Nobelalternative des TV-Kochkollegen.

In anderer Hinsicht versteht die bekannte Köchin, die selbst regelmäßig im Fernsehen auftritt und in Berlin mehrere Restaurants betreibt, nicht ganz so viel Spaß. Anders als beim «kleinen Mann» geht es dabei nicht um Mayo, sondern um Dosensuppe, genauer: um Dosensuppenwerbung. Für eine entsprechende Reklame hatte Wiener keine Genehmigung erteilt. Sie verklagte die Firma und forderte 100.000 Euro Schadenersatz. Zugesprochen wurden ihr lediglich 5000. Auch das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigt.

Mit langfristiger Werbung nicht vergleichbar

Laut OLG hat Wiener zwar einen hohen Imagewert, die Aufnahme sei aber nur ein einziges Mal in einem regionalen Anzeigenblatt mit geringer Verbreitung erschienen. Deshalb verbiete sich ein Vergleich mit langfristigen Werbeverträgen, bei denen Wiener Gagen jenseits der 100.000 Euro fordern könne, hatte das OLG argumentiert. Der Supermarkt, der mit dem Foto geworben hatte, muss nun 5000 Euro plus Zinsen an Wiener zahlen. (Az: 1 BvR 127/09 - Beschluss vom 5. März 2009)

Schätzung statt Gutachten

Die Anwälte der Köchin und Restaurantbesitzerin hatten die OLG-Entscheidung vor allem deshalb angegriffen, weil die Richter - statt ein Gutachten einzuholen - selbst die Höhe der Lizenzgebühr geschätzt hatten. Das Karlsruher Gericht hatte dagegen jedoch keine Einwände. Das OLG habe ausreichende Anhaltspunkte gehabt, so dass die Schätzung vertretbar sei. Bevor sie sich zu sehr über das Urteil ärgert, sollte Wiener vielleicht einfach «Der kleine Mann» anschauen. Die aktuelle Episode ist auch dank ihr ziemlich witzig. Es ist davon auszugehen, dass sie dafür ordentlich bezahlt wurde. (nz/dpa)

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