49-Jährige Zuhause verdurstet: Haft für Mann und Tochter

Verdurstet, verhungert und bis auf die Knochen wund gelegen - eine 49-Jährige stirbt langsam zu Hause im Wohnzimmer, und ihre Familie schaut tatenlos zu. Ihr Mann und ihre Tochter müssen dafür jetzt ins Gefängnis.
von  dpa
Die angeklagte Tochter, ihr Anwalt Jochen Zersin, und der Ehemann (v.l.), im Verdener Landgericht.
Die angeklagte Tochter, ihr Anwalt Jochen Zersin, und der Ehemann (v.l.), im Verdener Landgericht. © dpa

Verden - Vor den Augen ihrer Familie ist eine 49-Jährige verdurstet und verhungert. Der 50 Jahre alte Ehemann ist deshalb zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, die 18 Jahre alte Tochter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Das Landgericht Verden erklärte die beiden am Montag wegen Totschlags durch Unterlassen für schuldig. "Ihnen war völlig klar, dass ein Nichthandeln zum Tode führen würde", sagte der Vorsitzende Richter Joachim Grebe. Die Verteidigung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.

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Mehrere Wochen hatte die alkoholkranke 49-Jährige nach Ansicht der Richter mit gebrochenem Oberschenkel hilflos auf dem Sofa gelegen. Ihr Mann und ihre Tochter brachten ihr weder ausreichend zu essen und zu trinken noch riefen sie einen Arzt. Als die Frau im März 2015 in der Wohnung der Familie in Thedinghausen starb, war sie vollkommen abgemagert und bis auf die Knochen wund gelegen. Polizei und Sanitätern habe sich ein entsetzliches Bild geboten, sagte Grebe. "Hinzu kam ein bestialischer Gestank."

Den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die 49-Jährige nicht mehr in der Lage gewesen sei, sich selbst zu helfen, sagte Grebe während der mehr als zwei Stunden langen Urteilsbegründung. Spätestens zwei Wochen vor dem Tod der 49-Jährigen hätten die beiden erkannt, dass ihr Zustand lebensbedrohlich sei. Trotzdem hätten die Angeklagten einfach dabei zugesehen, wie sie gestorben sei.

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Nach Ansicht der Verteidigung liegt Totschlag durch Unterlassen dennoch nicht vor. Es habe kein wirkliches Familienleben gegeben, sagte Verteidiger Jochen Zersin, der die 18-jährige Tochter vertritt. Es sei höchstens unterlassene Hilfeleistung, dass die Angeklagten keinen Arzt gerufen hätten. Er und seine Kollegen wollen jetzt Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

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