1,5 Millionen für Fehler in Schönheitsklinik

Mainz - Nach einem folgenschweren Fehler in einer Mainzer Schönheitsklinik soll eine Patientin 1,5 Millionen Euro Schadenersatz bekommen. Wie das Landgericht in Mainz am Mittwoch mitteilte, einigten sich die Parteien auf diese Summe. Der Vergleich könne jedoch noch drei Wochen lang widerrufen werden. Über die Einigung hatte zunächst der Südwestrundfunk berichtet.
Das Gericht entschied bereits im April, dass die Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin für das Versehen nach einer Schönheitsoperation grundsätzlich haften müssen. Die Patientin war im Juni 2011 ins Koma gefallen, weil ihr die Studentin als Nachtwache fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreicht hatte.
Der Ehemann der zweifachen Mutter klagte auf Schadenersatz für die Pflege seiner Frau. Der Zustand der Patientin sei unverändert, sagte Rechtsanwältin Michaela Bürgle. Der Vergleich sei ein "sehr guter Erfolg".