100.000 Euro Strafe für Bohlens böse Sprüche
«Desorientierend» sei «Deutschland sucht den Superstar» besonders für Kinder, so die Kommission für Jugendmedienschutz. Die Einwände von RTL gegen das Strafgeld blieben folgenlos.
Harte Entscheidung: Der Privatsender RTL muss 100.000 Euro Bußgeld zahlen, weil in der Sendung «Deutschland sucht den Superstar» gegen den Jugendschutz verstoßen wurde. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bleibe auch nach einer Anhörung des Senders bei ihrem Beschluss vom Februar, teilte das Jugendschutz-Gremium mit. Das Gremium hatte insbesondere beleidigende Äußerungen von Jury-Mitglied Dieter Bohlen kritisiert.
RTL will sich wehren
Eine RTL-Sprecherin sagte dem epd, der Sender behalte sich «weitere Schritte vor». Zuvor werde der Bescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt abgewartet, die formell für die Aufsicht über RTL zuständig ist. Dieser Bescheid werde dann geprüft. Der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring kritisierte, beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten würden bei «Deutschland sucht den Superstar» als Normalität dargestellt. So würden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprächen. «Das kann vor allem auf Kinder unter zwölf Jahren desorientierend wirken», sagte Ring.
Die Jugendschützer hatten vor allem Nachmittagswiederholungen der Casting-Show beanstandet, da gerade tagsüber auch Kinder vor dem Fernseher säßen, die besonders geschützt werden müssten. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen RTL wurde jedoch eingestellt, da der Sender sich verpflichtete, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel von «Deutschland sucht den Superstar» der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen. Diese gibt Empfehlungen dazu ab, für welche Altergruppe eine bestimmte Sendung geeignet ist und zu welcher Uhrzeit sie ausgestrahlt werden kann.