1000 Sexualdelikte in 20 Jahren – Prozess gegen Vergewaltiger

Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht der Prozess um eine spektakuläre Vergewaltigungsserie begonnen. Der Schlosser hatte dabei eine schwere Körperbehinderung vorgetäuscht, um an die Frauen heranzukommen.
von  Abendzeitung
Auf der Anklagebank sitzt der mutmaßliche Serienvergewaltiger
Auf der Anklagebank sitzt der mutmaßliche Serienvergewaltiger © dpa

DÜSSELDORF - Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht der Prozess um eine spektakuläre Vergewaltigungsserie begonnen. Der Schlosser hatte dabei eine schwere Körperbehinderung vorgetäuscht, um an die Frauen heranzukommen.

Der Familienvater aus Altenahr in der Eifel hatte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei gestanden, in den vergangenen 20 Jahren rund 1000 Sexualdelikte begangen zu haben. Der 46-jährige Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Taten ein. Es tue ihm leid, sagte der Mann aus Rheinland-Pfalz. Um den Prozess gegen den gelernten Schlosser nicht unnötig in die Länge zu ziehen, hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen insgesamt neun vollendeten oder versuchten Vergewaltigungen in Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen und Krefeld angeklagt.

Als Opfer hatte sich der zweifache Familienvater vor allem hochintelligente Frauen wie Ärztinnen, Psychologinnen oder Studentinnen ausgesucht. Es habe ihm besondere Befriedigung verschafft, ihnen überlegen zu sein und sie zu beherrschen, sagte Staatsanwalt Eberhard Harings.

Neben den Vergewaltigungen hatte der Mann Hunderte Sexualdelikte mithilfe der sogenannten Mitleidsmasche begangen. Er hatte dabei nach eigenen Angaben an den Haustüren von Frauen geklingelt und sich ihnen als Behinderter ohne Arme vorgestellt. Anschließend hatte er sie gebeten, ihm beim Urinieren zu helfen. Dabei soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

15 Jahre Haft drohen

Für das Verfahren hat das Landgericht Düsseldorf drei Verhandlungstage angesetzt. Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll am 25. Oktober verkündet werden.

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