Zwischennutzung am Gasteig: Mieter müssen zahlen

Die Stadt sucht für die längstens bis Ende 2023 laufende Zwischennutzung im Kulturzentrum Gasteig drei sogenannte Hauptnutzer. Die müssen angesichts der Mietkonditionen – gerade in Sachen Philharmonie – solvent sein und sollen an die freie Szene untervermieten.
von  AZ
Bei der Zwischennutzung soll ein besonderes Augenmerk auch auf Probentätigkeiten von Kulturschaffenden mit Fokus auf die freie Szene liegen. Ebenso wichtig: Diversität, kulturelle Bildung und soziale Initiativen.
Bei der Zwischennutzung soll ein besonderes Augenmerk auch auf Probentätigkeiten von Kulturschaffenden mit Fokus auf die freie Szene liegen. Ebenso wichtig: Diversität, kulturelle Bildung und soziale Initiativen. © Peter Kneffel/dpa

München - Frühestens Anfang 2024 beginnt die geplante und 450 Millionen Euro teure Sanierung des Gasteig an der Rosenheimer Straße – bis dahin sollen große Teile des Gebäudes von Kultur und Kreativwirtschaft zwischengenutzt werden. 

Zwischennutzung Gasteig: "Raum für spartenübergreifende Kreativität im urbanen Kontext"

Das hat der Münchner Stadtrat am 29. Juni 2022 beschlossen. "Die Zwischennutzung soll Raum für spartenübergreifende Kreativität im urbanen Kontext schaffen", heißt es in einer Mitteilung. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch Probentätigkeiten von Kulturschaffenden mit Fokus auf die freie Szene gelten, es gehe "um ein Angebot mit einem großen Anteil von kostenlosen oder kostengünstigen kulturellen Nutzungen". 

Zwischennutzung Gasteig: Drei Hauptnutzer gesucht

In der nicht öffentlichen Sitzung entschied sich der Stadtrat dafür, eine Miete zu verlangen. So spart die Stadt zwar rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr, allerdings ist die Zwischennutzung nicht mehr erschwinglich für diejenigen, die eh Mühe haben, im teuren München entsprechende Räume zu finden. Soziokulturelle Initiativen oder solche aus der Jugendarbeit könnten das nicht stemmen, heißt es aus der Szene. 

Für die bis längstens Ende 2023 laufende Zwischennutzung sucht die Stadt "höchstens drei Hauptzwischennutzer*innen". Diese sollen wiederum Ansprechpartner für diejenigen sein, die sich für kleinere Flächen interessieren.

Gasteig-Miete: Sieben Euro pro Quadratmeter in Räumen ohne Philharmonie 

Für die Räumlichkeiten ohne Philharmonie zahlen die Nutzer den Angaben zufolge monatlich sieben Euro pro Quadratmeter Mietfläche (netto zuzüglich Mehrwertsteuer) sowie eine monatliche Mietnebenkostenpauschale von 3,54 Euro pro Quadratmeter (netto zuzüglich Mehrwertsteuer).

Die Pauschale beinhaltet demnach Strom, Wasser, Heizung, Wartung und Reparaturen, Versicherung, Personalkosten (Hausmeister und kfm. Verwaltung), Grundsteuer, Straßenreinigung. Sie soll halbjährlich überprüft und mit einer Vorankündigung von einem Monat angepasst werden.

Staffelmiete für Philharmonie beginnt bei 150.000 Euro im Monat

Bleibt die Frage, wer als potenzieller Mieter der Philharmonie einschließlich der definierten Nebenräume inklusive des Foyers in Frage kommen könnte: Hier ruft die Stadt für 2022 eine monatliche Miete in Höhe von 150.000 Euro (netto zzgl. MwSt.) auf, Mietnebenkosten sind darin enthalten.

Wegen steigender Energiekosten ist zudem eine Staffelmiete für die Philharmonie festgelegt – das sind dann 155.000 Euro im ersten Halbjahr 2023 und 160.000 Euro im zweiten Halbjahr 2023.

Gasteig-Zwischennutzung: Untervermietung soll freie Szene anziehen

Im Falle einer gastronomischen Nutzung, kommt zu den genannten Mieten noch eine Umsatzbeteiligung in Höhe von acht Prozent des Brutto-Umsatzes (ohne weitere Abzüge) hinzu. Mit Blick auf die Untervermietung von Räumen legt die Stadt "auf einen nur sehr moderaten Mietaufschlag Wert", um die genannten Zielgruppen aus der freien Szene an der Zwischennutzung zu beteiligen.

Die Auswahlentscheidung trifft eine Jury mit Vertretern von Kulturreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft und Gasteig München GmbH.


Detaillierte Informationen zur Zwischennutzung und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden sich hier. Bewerbungen mit allen erforderlichen Unterlagen können bis zum 27. Juli 2022 an zwischennutzung@gasteig.de eingereicht werden.

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