Zwischen Recht und Gerechtigkeit: Urteil gegen den Hochschullehrer von Bose wirft Fragen auf
Wie es sich anfühlt, wenn Recht gesprochen wird und am Ende keine Gerechtigkeit herauskommt, das hat im Prozess gegen den Münchner Kompositionsprofessor Hans-Jürgen von Bose das Opfer erfahren. Zum wiederholten Mal.
Das Bewährungsurteil von sechs Monaten wegen Drogenbesitz, das der Angeklagte wie einen Freispruch aufnahm, wirft die Frage auf, ob Frauen, die eine Beziehungstat oder eine Vergewaltigung anzeigen, das gleiche Recht auf Gerechtigkeit erhoffen dürfen wie andere Opfer von Gewaltdelikten. Noch immer werden in Deutschland nur ein Bruchteil solcher Taten zur Anzeige gebracht.
Acht Fragen zum Urteil.
"Nicht einvernehmlicher" Sex als Straftat
Im Wesentlichen ging es in der Anklage der Staatsanwaltschaft um den Vorwurf der dreifachen Vergewaltigung. Das Landgericht München kam zu der Überzeugung, dass der Geschlechtsverkehr dreimal "nicht einvernehmlich" geschah, so Richter Frank Schaulies wörtlich, den Straftatbestand der Vergewaltigung sah er dennoch nicht begründet.
Frage: Wenn eine sexuelle Handlung "nicht einvernehmlich" geschieht, ist sie dann nicht zwangsläufig eine Straftat, einfach weil "gegen den Willen des Opfers" die Gewalt gegen das Opfer impliziert?
Der Straftatbestand der Vergewaltigung wäre zu ahnden gewesen, so das Gericht, wenn man in der Beziehung zwischen Hans-Jürgen von Bose und seinem Opfer ein "Klima der Gewalt" hinreichend hätte belegen können. Stattdessen sprach das Gericht von einem "Klima der Erniedrigung, Demütigung und Perversion".
Dass Bose eine Schreckschusspistole im Schlafzimmer griffbereit hielt, seine fast 30 Jahre jüngere Partnerin - sie war zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alt, es war ihre erste Beziehung - während seiner wiederkehrenden Wutausbrüche mit Füßen getreten, den Aschenbecher nach ihr geworfen, sie unter Drogen gesetzt, ihr Essen, Trinken und Schlaf verweigert, sie mit Sprüchen geängstigt hat wie, er bräuchte nur einmal hinlangen, und ihr Gehirn klebe an der Wand, ihr sogar mehrfach wörtlich mit dem Tod gedroht hat: All diese Beziehungsbeschreibungen aus der Aussage des Opfers hielt das Gericht ja für glaubhaft.
Gewaltdrohung und schutzlose Lage
Ein "Klima der Gewalt" konnte es dennoch nicht erkennen, stattdessen nur eine "Zwangslage". "Diese Form der psychischen Gewalt stellte das Gesetz damals nicht unter Strafe", so der Vorsitzende Richter: 2016 wurde das Sexualstrafrecht verschärft, die angezeigten Taten passierten aber bereits davor. Zu diesem Zeitpunkt waren sexuelle Handlungen nur dann strafbar, wenn gegen den erkennbaren Willen des Opfers zusätzlich eine Gewalt- oder Todesdrohung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage erkennbar war.
Frage: Wie war es möglich, dass das Gericht in diesem Fall keine Gewalt, keine Todesdrohung und auch keine schutzlose Lage erkennen konnte?
"Geringe Mengen" Drogen
Verurteilt wurde Hans-Jürgen von Bose zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. 5,153 Gramm Kokain übertraf die als geringfügig zu wertende Menge von bis zu 5 Gramm um 0,153 Gramm. Das Gericht sprach daher von einem "minderschweren" Fall und hielt Bose zu Gute, dass er geständig war und der Fall schon so lange zurückliegt. Was aus den Drogenfunden der Polizei in Boses Haus 2015 wurde, die "Mülltütenweise" (Spiegel) verschreibungspflichtige Medikamente und Drogen, darunter LSD, Kokaingemische, Haschisch, Valium, Valoron, Methylphenidat, Selegilin, Fluctin und Typtophan abtransportiert hat, wurde nicht erörtert.
Frage: Kann man mülltütenweise Drogen horten, ohne gegen die Maßgabe der geringen Menge zu verstoßen?
Vor Gericht bezeugte ein ehemaliger Student eine weitere Straftat Hans-Jürgen von Boses. So soll der Professor 2007 vor der Münchner Musikhochschule den Hitlergruss gezeigt haben. Zur Einleitung eines neuerlichen Strafverfahrens kam es nicht: Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verjährt nach drei Jahren.
Trotz Hitlergruß kein Disziplinarverfahren
Die "Knarre", wie Bose die Schreckschusspistole in seinem Schlafzimmer nannte, brauchte er, um sich "vor den Kameltreibern schützen zu können", von denen er seine Drogen erwarb. Auch diese Zuschreibung der Nebenklägerin hielt das Gericht für glaubhaft. Ein Jahr nach der Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung der Waffe, kaufte Bose von dem bekannten Neonazi Mario Rönsch erneut eine Schreckschusspistole.
In seinem Unterricht an der Musikhochschule hat Bose bis zu seiner Suspendierung 2015 Reichsbürgertheorien- und jüdische Weltverschwörungsphantasien vertreten. Der aktuelle Hochschulpräsident Bernd Redmann, der Bose seit Anfang der 90er Jahre kennt, hat, nach eigener Aussage, davon nie etwas mitbekommen.
Frage: Wie kann es sein, dass ein Hochschulprofessor mit Hitlergruss, Neonazibekanntschaften und Weltverschwörungstheorien für sein pädagogisches Wirken nie ein Disziplinarverfahren bekommt?
Das Gericht hat das Verfahren gegen Hans-Jürgen von Bose als persönlichen Einzelfall eingestuft, für das große Bild, sein Wirken an der Musikhochschule - von 1992 bis 2015, also 23 Jahre mit Unterbrechungen - hat sich das Gericht nie interessiert.
Und das, obwohl eine Vielzahl von ehemaligen Studenten bei der Polizei über Boses Übergriffe und Missbrauch (Sex, Drogen, Porno im Unterricht) Zeugnis ablegten. Auf die Aussage von Maria B., einer ehemaligen Studentin und heutigen Lebensgefährtin Boses, verzichtete das Gericht. Der langjährige, inzwischen mehrfach vorbestrafte Hochschulpräsident Siegfried Mauser, von 2003 bis 2014 Boses Chef und Männerfreund, der über die Strukturen des Missbrauchs an der Hochschule hätte Auskunft geben können, wurde nicht vorgeladen.
Frage: Warum interessiert sich Justiz nicht für das ganze Bild?
Akten lagen lange
Das Opfer im Bose-Prozess hat am 6. Dezember 2014 Anzeige erstattet. Sechs Jahre und vier Tage später hat sie nun ihr Urteil. Warum es von der Anzeige bis zur Anklage, bis zur Zulassung bei Gericht, bis zum Verfahren selbst so lange gedauert hat, ist nicht plausibel.
Das aussagepsychologische Gutachten, der Wechsel im Vorsitz der Strafkammer oder Corona können nicht annähernd der Grund dafür gewesen sein. Dass das Gericht dem Angeklagten die lange Verfahrensdauer in der Strafbemessung der Bewährung als mildernden Umstand auslegt, beim Opfer nach all den Jahren "Erinnerungsverzerrungen auf der Bewertungsebene" moniert, erscheint da seltsam.
Roland Weber, Anwalt der Nebenklägerin und ehrenamtlicher Opferbeauftragter der Landes Berlin erlebt es auffallend häufig, dass bei Beziehungstaten und Vergewaltigungsprozessen die Akten bei Gericht liegen bleiben. "Aber je länger die angezeigten Taten zurückliegen, desto stärker sind die Verzerrungen in der Bewertung. Das ist logisch und deshalb hat das ein Geschmäckle", so Weber.
Frage: Warum werden gerade solch sensible Verfahren, bei denen es auf die genaue Erinnerung und ihre Bewertung ankommt, nicht beschleunigt behandelt, wenn der Gesetzgeber doch will, dass mehr Frauen Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen anzeigen?
Hans-Jürgen von Bose richtete seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung an seine ehemalige Partnerin, die er "über jedes menschliche Maß hinaus" erniedrigt habe, so hat er es selbst gesagt. Seine ehemalige Partnerin war beim Urteil nicht im Gerichtssaal, deshalb richtete er seinen Blick auf den Richter.
Zwischen Gerechtigkeit und Recht
Bose erklärte, seine Unbeherrschtheit, seine Aggressionen und Demütigungen täten ihm heute leid. "Ich wünsche ihr, dass sie darüber hinweg kommt!" Zweieinhalb Stunden später, als das Urteil feststand, zeigte sich Hans-Jürgen von Bose den anwesenden Journalisten zu tiefst menschlich. Ungefragt zog er sein Portemonnaie aus der Tasche und zeigte Bilder seiner jüngsten Kinder, ein Baby und ein Kleinkind: "Die Trennung von ihnen hätte ich nicht überstanden", seufzte Bose mit Verweis auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Frage: Wenn ein Prozess so zu Ende geht, ist es dann das, was man eine Täter-Opfer-Umkehr nennt?
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Der BGH wird klären, ob in der Urteilsbegründung Rechtsfehler begangen wurden. Eine neue Verhandlung wird es nur geben, wenn der BGH das Verfahren an das Landgericht München I zurückverweist.
Frage: Was ist nun Recht - und was Gerechtigkeit?