Zwischen Leben und Tod

Am 25. Juni will der Bundesgerichtshof seine Grundsatzentscheidung zur Sterbehilfe verkünden – Freispruch für den Anwalt Wolfgang Putz?
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Anwalt Wolfgang Putz und Elke G. fallen sich in die Arme.
dpa Anwalt Wolfgang Putz und Elke G. fallen sich in die Arme.

Am 25. Juni will der Bundesgerichtshof seine Grundsatzentscheidung zur Sterbehilfe verkünden – Freispruch für den Anwalt Wolfgang Putz?

MÜNCHEN Die Zeichen stehen nicht schlecht für Wolfgang Putz. Im Prozess um Grundsatzfragen der Sterbehilfe vor dem Bundesgerichtshof haben sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft in ihren Plädoyers einen Freispruch für den Münchner Anwalt gefordert. Das Urteil soll am 25. Juni verkündet werden.

Die Vorsitzende Richterin deutete allerdings noch keine Richtung der Entscheidung an. Der BGH muss klären, ob das Abtrennen einer Magensonde als Tötung zu bestrafen ist. Oder ob es einen zulässigen Behandlungsabbruch darstellt. Der Medizinrechts-Experte Wolfgang Putz hatte einer verzweifelten Angehörigen nahegelegt, die Sonde zu kappen, über die ihre Mutter ernährt wurde. Dafür wurde er vom Landgericht Fulda zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt – wegen versuchten Totschlags.

Wo ist die Grenze zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe?

Über das Schicksal von Erika K. hat die AZ mehrfach berichtet. Sie lag bereits mehrere Jahre im Koma, als ihre Kinder sie in Würde sterben lassen wollten. Anders hätte Erika K. es nicht gewollt: Als sie noch gesund war, ließ sie ihre Tochter wissen, dass sie im Falle eines Falles keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche.

Doch das Heim, in dem die alte Frau versorgt wurde, sträubte sich. Es wollte nicht erlauben, dass die künstliche Ernährung beendet wird. Da griff Elke G., die Tochter der Komapatientin, zur Schere. Sie schnitt den Schlauch ab, über den ihre Mutter versorgt wurde. Anwalt Putz hatte ihr zu diesem Schritt geraten. Die Kasselerin Elke G. selbst ging straffrei aus – sie habe sich auf den Rat des Anwalts verlassen dürfen, hieß es.

Jetzt soll der BGH klären, wo die Grenze zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe ist. Der Verteidiger des Anwalts argumentierte in seinem Plädoyer, dass der Schnitt durch den Schlauch den Patienten nicht tötet, sondern den Zustand herstellt, „der dem natürlichen Sterben des Menschen entsprechen würde.“

"Ein Meilenstein im Medizinrecht"

Jetzt muss sich das Gericht eine Meinung bilden. Doch auch, wenn die erst am 25. Juni verkündet wird, sagt Elke G.: „Mir ist ein Felsbrocken vom Herzen gefallen.“ Sie glaubt fest an einen Freispruch für Putz. Nach der Verhandlung fiel sie ihm um den Hals – vor Erleichterung den Tränen nahe. Der Anwalt kann die Entscheidung in drei Wochen kaum erwarten: "Ein Freispruch wäre ein Meilenstein im Medizinrecht."

Julia Lenders

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