Zweiter Schweizer Schüler äußert sich zu Vorwürfen

Im Prozess um die Schweizer Schläger hat sich ein weiterer Angeklagter zu den Vorwürfen geäußert. Der 18 Jahre alte Mike B. schilderte auf Anraten seines Anwalts "die Dinge aus seiner Sicht".
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Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende
az Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende

MÜNCHEN - Im Prozess um die Schweizer Schläger hat sich ein weiterer Angeklagter zu den Vorwürfen geäußert. Der 18 Jahre alte Mike B. schilderte auf Anraten seines Anwalts "die Dinge aus seiner Sicht".

Im Prozess gegen drei Schweizer Schüler um eine regelrechte Gewaltorgie in der Münchner Innenstadt hat sich am Dienstag ein weiterer Angeklagter zu den Vorwürfen geäußert. Zu seinen Angaben in der nichtöffentlichen Sitzung vor dem Münchner Landgericht wollte eine Justizsprecherin nur sagen, es sei „nicht so, dass er so ausgesagt hat, wie es in der Anklage steht“. Der Schüler habe im Gegensatz zu dem am vorigen Verhandlungstag gehörten Mitangeklagten keine Reue geäußert und sich auch nicht bei den Opfern entschuldigt. Der Schüler hat sich nach dem Eindruck der Sprecherin „komplett auf die Sache konzentriert“.

Den drei zur Tatzeit 16-Jährigen wird vorgeworfen, auf einer Klassenfahrt ihrer Schule am 30. Juni 2009 fünf Passanten verprügelt und zwei der Opfer mit Fußtritten lebensgefährlich verletzt zu haben. Sie sind wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Der erste, der sich nach einem Verteidiger-Wechsel zum Reden entschloss, hat „nicht daran gedacht, dass jemand lebensgefährlich verletzt werden könnte“. Man habe einfach „Passanten klatschen wollen“, sagte er nach Gerichtsangaben aus. Unter dem Eindruck dieser Aussage hat der zweite Angeklagte nach Einschätzung der Justizsprecherin nun gleichfalls Angaben gemacht. Der dritte Schüler hat zwar bei der Polizei Angaben gemacht, in dem gut siebenmonatigen Prozess aber geschwiegen. „Er brütet noch“, vermutete die Sprecherin.

Die Verhandlung wird am 11. November fortgesetzt. Sollte sich der dritte Schüler nicht zum Reden entschließen, werde an diesem Tag die Beweisaufnahme geschlossen. Dann haben Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage das Wort für ihre Plädoyers.

dapd

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