Zweite Stammstrecke: Immer Ärger mit der 2. Röhre

Streit um Handkarren, ein 47-Meter-Loch und „Fußgängergässchen“: Sieben Klagen sind anhängig gegen Aspekte der neuen Stammstrecke.
von  Anja Perkuhn und Irene Kleber
Zehn Kilometer lang soll die zweite S-Bahn-Stammstrecke zwischen Laim und Leuchtenbergring werden. Kernstück: ein sieben Kilometer langer Tunnel zwischen Haupt- und Ostbahnhof.
Zehn Kilometer lang soll die zweite S-Bahn-Stammstrecke zwischen Laim und Leuchtenbergring werden. Kernstück: ein sieben Kilometer langer Tunnel zwischen Haupt- und Ostbahnhof. © dpa

München - Irgendwann wird Rechtsanwalt Thomas van der Heide wütend. „Dass das immer noch nicht geklärt ist, da mache ich der Beklagten schwere Vorwürfe“, sagt er. Er meint die Frage, ob die denkmalgeschützte Fassade eines der Häuser in der Schützenstraße für vielleicht mehr als vier Jahre Bauzeit zum Feuerschutz eingerüstet wird – oder nicht.

Genug Zeit war, um die unkonkrete Angabe im Planfeststellungsbeschluss zu klären, findet van der Heide. Geschehen ist es nicht. „Wenn der Beschluss so durchgeht, können die machen, was sie wollen!“

Viele Fragen im Zusammenhang mit der zweiten Stammstrecke

Sieben Gewerbetreibende und Anlieger klagen gegen einige Details des Beschlusses, der im Zusammenhang mit der zweiten Stammstrecke steht – vier von ihnen sind damit dieser Tage vorm Verwaltungsgericht. Ihnen geht es um den Aufgang direkt zum S-Bahngleis, der in der Schützenstraße geplant ist – um Lärm während der viereinhalb Jahre Bauzeit, Erschütterungen, Staub und vor allem: Einschränkungen.

Sie sagen nicht viel am Verhandlungstag gestern – Richter Rainer Schenk bespricht vor allem bauliche und verkehrsrechtliche Details mit den Beklagten, den Fachbeiständen und den Auskunftspersonen: Kann man die Rolltreppen steiler bauen, damit die Baugrube kürzer als die geplanten 47 Meter wird? (Antwort: Kann man nicht.) Wie viele Menschen werden pro Spitzenstunde die Straße passieren – 4500, wie im Beschluss steht, oder 7000, wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erwartet?

Reichen für diese Menschen etwa vier Meter Platz links und rechts vom Aufgang – oder hat der dann eine Blockadewirkung in der etwa 17 Meter breiten Straße, wie Anwalt Thomas Weigl befürchtet? „Wir sind gar nicht glücklich mit dem Bauwerk“, sagt er, „da wird aus der Fußgängerzone ein Fußgängergässchen.“

Was man wissen muss: Das Wichtigste zur zweiten Stammstrecke in Kürze

Während Bauzeit: Lieferung per Handkarren?

Über etwa drei Monate wird der Bauzaun näher an den Gebäuden stehen, sodass nur knapp drei Meter frei sind – da dürften Lieferautos aus KVR-Sicht nicht einmal mehr während der Lieferzeiten in die Straße. Der Lösungsvorschlag im Planfeststellungsbeschluss: die letzten Meter mit Handkarren bewältigen. „Aber Lieferungen sind nicht nur Wasserkästen und Aktenordner, sondern auch mal größer“, sagt Benjamin Luckaßen, Sohn einer Klägerin.

Auch der Kläger Andreas Baur (53) ist entnervt. Ihm gehört das Haus an der Schützenstraße 5, in dem sich neben einem Dutzend Arztpraxen auch die Schützen-Apotheke befindet. Er fürchtet, dass Enge, Staub, Baulärm die Laufkundschaft vertreiben. „Die Straße wird doch total veröden und vom Leben abgeschnitten sein!“ Und den Praxen im Haus werden womöglich die Patienten wegbleiben. „Wer ersetzt mir denn den Schaden, wenn die Ärzte bei mir Mietminderung geltend machen?“

Die Verhandlung war vor Redaktionsschluss nicht beendet.

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