Zweite Stammstrecke: Die Kläger geben nicht auf

München und die zweite Stammstrecke: Anwohner kritisieren das Verkehrskonzept und stellen 78 neue Beweisanträge.
von  John Schneider
Zwei der Kläger: Sabine Z. und ihr Mann
Zwei der Kläger: Sabine Z. und ihr Mann © jot

München - "Es geht nicht um Lärm und Dreck, sondern um die beste Verkehrslösung": Sabine Z. hat gemeinsam mit ihrem Mann die Bundesrepublik verklagt. Die beiden fürchten um ihr Haus in der Weißenburger Straße – und um die Verkehrszukunft der Stadt.

Statt den Hebel im Außenbereich anzusetzen, wo 90 Prozent der Betriebsstörungen entstehen, werde mit der Zweiten Stammstrecke ein Projekt vorangetrieben, das die S-Bahn nicht attraktiver mache, sagen die Kläger. Unter anderem, weil das Umsteigen lange Wege mit sich bringe. Warum nicht den Südring ausbauen und so einen Teil des Verkehrs außerhalb der Stadt halten, fragt Sabine Z.

Direkt unter ihrem Haus ist ein neuer S-Bahnhof geplant. Die Eigentümerin fürchtet, dass es zu ähnlichen Setzungen wie im Fall des eingebrochenen Kölner Stadtarchivs kommen kann. Außerdem sei die Wasserhaltung dort sehr schwierig. Zu diesem Zweck soll ein Brunnen im Hof des Hauses gebohrt werden.

Die Klagen sind weniger geworden

Mit ihrer Kritik am Stammstrecken-Projekt – für das bereits seit Wochen am Marienhof gebuddelt wird – steht Sabine Z. nicht allein da. Viele Haidhauser Anwohner befürchten jahrelangen Lärm und Dreck durch die Baustellen.

Der VGH musste anfangs mehrere Klagen im Münchner Osten verhandeln. Aber es sind inzwischen weniger geworden: Von den ursprünglich sechs Verfahren sind jetzt nur noch zwei anhängig. Einige Kläger, etwa am Orleansplatz, haben sich mit der Bahn verglichen und ihre Klagen zurückgenommen. Sind das Lösungen zum Nachteil der Weißenburger Straße? Das befürchten die Kläger-Anwälte. Doch die Bahn-Vertreter erklären, dass die Vereinbarungen keine Nachteile für die Kläger bringen.

Das Gericht muss nun über 78 Beweisanträge der Kläger, unter anderem zu Verkehrskonzept und Brandschutz, entscheiden. Der Prozess wird am 21. Februar fortgesetzt.

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