Zweite Stammstrecke: Bahn und Bayern verklagt

München - Es ist noch nicht einmal der erste Meter gebohrt, da droht der zweiten Stammstrecke schon wieder neuer Ärger. Die Bundestagsfraktion der Linken hat bei der Münchner Staatsanwaltschaft jetzt Klage gegen das Riesenprojekt eingereicht. Der Vorwurf: milliardenschwerer Subventionsbetrug.
Im Kern geht es bei der Strafanzeige um die Frage, ob ein zweiter Tunnel angesichts der erwarteten Kosten in Höhe von 3,84 Milliarden Euro auch einen entsprechenden Nutzen bringt. Der Freistaat hat da zuletzt einen Faktor von 1,05 errechnet – also einen leicht höheren Nutzen im Vergleich zu den Kosten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Projekt öffentlich gefördert werden kann. Liegt der Wert unter eins, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Linke: Gar keine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs
Bei der Linken zweifelt man diese Berechnung allerdings an. Eine zweite Stammstrecke biete tatsächlich gar keine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, sagt Sabine Leidig, die verkehrspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. Der Tunnel sei immer nur politisch gewollt gewesen. Dafür hätten Bahn und Freistaat das Projekt "bewusst und zielgerichtet schöngerechnet", so Leidig.
Für die Klage haben sich die Linken den Strafrechtler Marco Mansdörfer ins Boot geholt, Professor am Institut für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität des Saarlands. Der hat den Fall untersucht und nach eigenen Angaben dabei "klare Indizien dafür gefunden, dass die Nutzen-Kosten-Rechnung manipuliert worden ist".
Mansdörfer bezieht sich in seiner kriminologischen Einschätzung vor allem auf die beiden letzten Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Von diesen sogenannten NKUs gab es während der langen Debatte um die zweite Stammstrecke insgesamt drei: 2010 wurde ein NKU-Wert von 1,15 ermittelt, im Jahr darauf nach einer Kostenmehrung noch ein Wert von 1,04 – und nach einem neuerlichen Preissprung vergangenes Jahr schließlich der erstaunliche Wert von 1,05.
Diesen Umstand hält Mansdörfer für "auffällig bis merkwürdig". Da verteuere sich das Projekt zwischen 2011 und 2016 inflationsbereinigt um rund eine halbe Milliarde Euro – und trotzdem komme am Ende ein höherer NKU-Wert raus. "Das ist mathematisch nicht möglich", so Mansdörfer.
Fehler in Rechnung
Auch einige handwerkliche Fehler will der Strafrechts-Professor entdeckt haben. So sei der eingeplante Risikopuffer in Höhe von 600 Millionen Euro nicht in die Berechnung mit eingeflossen. Auch die im Unterhalt sehr teuren Fahrkartenautomaten seien in der letzten Nutzen-Kosten-Untersuchung plötzlich nicht mehr berücksichtigt worden. Und es seien Dinge positiv verbucht worden, die nicht zwingend etwas mit der zweiten Stammstrecke zu tun hätten, so etwa ein möglicher Wechsel von einem 20- auf einen 15-Minuten-Takt.
Mansdörfer glaubt deshalb an "kriminellen Subventionsbetrug". Von Schluderei könne man bei dieser Summe von Fehlern jedenfalls nicht mehr sprechen. Und auch für Sabine Leidig von den Linken ist klar: Die zweite Stammstrecke wurde nur durch Vetternwirtschaft bei Bahn, Behörden und Bauunternehmen möglich.
Laut Mansdörfer gibt es bei öffentlich geförderten Projekten ein großes "kriminologisches Dunkelfeld". Er geht davon aus, dass sogar jedes zehnte Projekt manipuliert wird. Die zweite Stammstrecke wäre also keine Ausnahme, aber ein Extremfall. Sollte sich der Verdacht erhärten, wäre es "der größte Subventionsbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik", so Mansdörfer.
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