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Zweite Runde im Rechtsstreit: Oberlandesgericht München regt Einigung über "Schützenlisl" an

Gestritten wird um die "Schützenlisl" und wer sie für seine Zwecke nutzen darf. Lorenz Stiftl erringt am Donnerstag einen Teilsieg vor dem OLG.
von  John Schneider
Die Markenrechte seien verfallen, befand das Landgericht im Februar
Die Markenrechte seien verfallen, befand das Landgericht im Februar © dpa/Felix Hörhager

München - Es ist der Protokollantin vorbehalten, für einen ersten heiteren Moment noch vor Prozessbeginn zu sorgen. Augenzwinkernd drückt sie ihre Enttäuschung darüber aus, dass die klagende Brauerei kein Bier zum Prozess mitgebracht hat.

Doch dann wird es schnell ernst. Es geht um viel Geld. Der Streitwert liegt bei 200.000 Euro. Die Frage ist, ob es auch in Zukunft auf dem Oktoberfest das Volkssängerzelt "Schützenlisl" von Wiesn-Wirt Lorenz Stiftl geben wird.

Streit um "Schützenlisl": Münchner Kindl Brauerei erhebt Anspruch

Geklagt hat die Münchner Kindl Brauerei, die derzeit in der Tegernseer Landstraße eine neue Brauerei aufbaut (AZ berichtete). Sie erhebt Anspruch auf den Namen und das Bildnis des auf einem Fass tanzenden Biermadls und fordert die Löschung der Markenrechte des Wiesn-Wirtes. Die Brauerei hatte sich die Marke 2016 eintragen lassen, um das berühmte Bildnis des Biermadls für ihr Bier zu verwenden.

In erster Instanz setzte sich die Brauerei auch durch. Doch Stiftl gab nicht auf und könnte mit seiner Berufung zumindest teilweise Erfolg haben. Der Senat des OLG lässt am Donnerstag jedenfalls durchblicken, gegen ein "Schützenlisl"-Festzelt keine rechtlichen Bedenken zu sehen, und regt eine Einigung an.

Lorenz Stiftl bekam erst 2022 sein Wiesn-Festzelt

Stiftl hatte sich das Bild und den Namen "Schützenlisl" 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen für Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie. Diese Marke sei aber verfallen und müsse gelöscht werden, befand das Landgericht im Februar. Der Wirt habe sie fünf Jahre lang nicht benutzt. Der Gastronom hatte 2017 und 2019 erfolglos versucht, ein "Schützenlisl"-Festzelt auf der Wiesn zu bekommen, die 2020 und 2021 dann wegen der Corona-Pandemie ausfiel. Erst 2022 bekam er sein Volkssängerzelt "Schützenlisl".

Nach Ansicht des Landgerichts war das zu spät. Doch hier setzt das OLG mit seiner differierenden Ansicht an. Wegen der Pandemie habe eine "nicht zumutbare" Unsicherheit für den Nutzer der Marke in den Jahren 2020 und 2021 bestanden. Das müsse berücksichtigt werden.

Wird es zu einer Einigung kommen?

Der Termin zur Urteilsverkündung wurde auf den 15. Dezember festgelegt. Der Senat bittet die Parteien aber, bereits zwei Wochen vorher zu signalisieren, ob es doch noch zu einer Einigung gekommen ist.

Wie könnte die aussehen? Leo Sailer, Geschäftsführer der Münchner Kindl Brauerei, schlägt vor, dass der Name "Schützenlisl" von Stiftl genutzt werden kann. Die Rechte am Bildnis der Kellnerin – einem Werk von Friedrich August von Kaulbach – bleibt bei seiner Brauerei.

Lorenz Stiftl ist zu Verhandlungen bereit. "Wir versuchen sehr gerne zu einem Konsens zu kommen, den wir schon früher angestrebt hatten, und versuchen eben eine vernünftige Lösung für die Co-Existenz der Marke mit Familie Sailer zu finden", sagt der Wirt.

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