Zweimal in kurzer Zeit: Helfer in München angegriffen

Am Hauptbahnhof bedroht ein Betrunkener drei Sanitäter bei einem Einsatz. In einer S-Bahn kommt es zu einer Rangelei, weil ein Mann einer Frau helfen will, die ein Betrunkener schlägt.
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Nächtlicher Brand in München: Polizei ermittelt wegen Brandstiftung (Symbolbild)
Nächtlicher Brand in München: Polizei ermittelt wegen Brandstiftung (Symbolbild) © Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

München - Am Sonntagabend lag ein stark alkoholisierter Mann am Hauptbahnhof hilflos am Boden. Besorgte Passanten riefen gegen 19.30 Uhr Sanitäter, die den wohnsitzlosen 45-jährigen Deutschen versorgten.

Sie setzten bei dem kaum Ansprechbaren einen Schmerzreiz. Damit versuchen Helfer, eine Reaktion hervorzurufen und die Tiefe der Bewusstlosigkeit festzustellen. Sie zwicken den Patienten etwa am Ellbogen.

Mann droht Helfern Gewalt im Hauptbahnhof München an

Ein 32-jähriger Israeli beobachtete die Sanitäter dabei und mischte sich ein. Der Mann, der im Landkreis Eichstätt wohnt, sah, wie der Behandelte auf den Schmerzreiz reflexartig reagierte. Da er der Meinung war, sein Spezl würde nicht ordnungsgemäß versorgt und sogar unangemessen behandelt, drohte er den drei Sanitätern Gewalt an.

Er sagte ihnen etwa, dass er sie schlagen würde und dass er Ukrainer kenne, die ihnen wehtun könnten. Ob der Israeli den 45-Jährigen tatsächlich kannte, ist bislang nicht klar – auch er war alkoholisiert, bei ihm wurden 1,08 Promille gemessen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen entließ die Polizei den Mann wieder. Der Behandelte musste nicht weiter ärztlich versorgt werden.

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Im Vollrausch griff ein Mann eine Frau in der S-Bahn an

Bereits zwei Tage zuvor kam es in einer S1 zwischen Neufahrn und Feldmoching zu einer Bedrohung: Am Freitagabend belästigte ein Iraner (33) gegen 20.45 Uhr eine 42-Jährige aus Bangladesch. Sie forderte ihn auf, wegzugehen – es bestand bereits ein Kontaktverbot. Daraufhin schlug der Iraner die Frau gegen den Arm.

Das beobachtete ein 28-jähriger Ägypter und versuchte schlichtend einzugreifen, doch die Situation eskalierte. Der in Sendling wohnende Iraner schlug und trat gegen den Helfer, es kam zu einer Rangelei im fahrenden Zug. Dabei ging der mit 2,19 Promille Alkoholisierte in der gut frequentierten S-Bahn mit einer Bierflasche auf den Ägypter los und versuchte damit, nach ihm zu schlagen, traf jedoch nicht.

Die S-Bahn blieb am Bahnhof Feldmoching stehen, bis die Bundespolizei eintraf. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme beim im Januar 2016 erstmals ins Bundesgebiet eingereisten Iraner an, lehnte eine richterliche Haftprüfung jedoch ab. Er ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

Die Frau aus Schwabing und der Helfer aus Essen wurden nur leicht verletzt. Beide lehnten eine ärztliche Begutachtung vor Ort ab.

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10 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Durchblicker am 19.08.2024 20:58 Uhr / Bewertung:

    Und wieder fragt man sich, was einige der beteiligten Personen hier zu suchen haben.

  • Himbeer-Toni am 19.08.2024 18:41 Uhr / Bewertung:

    Wunderbar das alle nach Personenfeststellung entlassen wurden.
    Das gibt uns einen enormen Sicherheitsschub.

  • Kaiser Jannick am 19.08.2024 21:32 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeer-Toni

    Auch wenn es unbefriedigend ist:

    so lange es keinen Haftgrund nach § 112 StPO gibt, muss ein Beschuldigter nach Feststellung von Personalien und Sachverhalt auf freien Fuß gesetzt werden.

    Ein Haftgrund nach Abs. 2 besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

    1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
    2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
    3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
    a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
    b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
    c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
    und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

    Leider sind viel zu viele Staatsanwälte beim Haftgrund ebenso auf "Kuschelkurs" wie spätere Richter.

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