Zweieinhalb Jahre Knast: Taschendiebin weint vor Gericht

Gina I. (24) bestiehlt mit Komplizen alte Menschen in Supermärkten und Drogerien. Schaden: mehr als 3000 Euro. Ein Schöffengericht schickt sie dafür zweieinhalb Jahre in die Zelle.
München - Ihre Masche ist mies: Gezielt wählt die Bulgarin Gina I. (24) mit Komplizinnen ältere Menschen aus, um sie zu beklauen. Jetzt steht sie wegen schweren Bandendiebstahls vor einem Münchner Schöffengericht. Wie auf Knopfdruck bricht sie in Tränen aus, schluchzt: „Es tut mir so leid. Ich wollte das eigentlich nicht.“
Dem Vorsitzenden Richter Lorenz Leitmeier will sie die sieben Diebstahlsfälle als Spontantaten verkaufen. Leitmeier: „Das nehme ich ihnen nicht ab.“ Zumal sie viele Vorstrafen hat und zuletzt vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten 2012 wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe bekommen hat.
Vor zwei Jahren ist die Küchenhilfskraft aus ihrer Heimat nach Deutschland gekommen. Sie lebt in Dortmund. In einem Haus, in dem laut ihrer Anwältin Michaela Meier über 100 Bulgaren offiziell gemeldet sind, aber nur 20 Personen fest leben.
Ihre Mandantin habe die feste Absicht gehabt, in Dortmund zu arbeiten: „Aber der Job in dem türkischen Lokal klappte nicht.“ Im Juni 2012 habe sie sich nach Erkenntnis der Ermittler mit zwei Frauen zusammengetan. Stuttgart, Nürnberg und München sind die Tatorte. Sie sind immer zu zweit unterwegs. Während eine Täterin das Opfer ablenkt, greift die andere in die Tasche, die im Einkaufswagen liegt, nach Wertsachen.
Die Diebstahlserie beginnt am 4. Juni, gegen 8.50 Uhr, bei Lidl. Einer älteren Dame stehlen sie die Geldbörse mit 88 Euro und EC-Karte. Damit heben sie wenig später 350 Euro ab. Im August sind sie in München. Bei DM stiehlt Gina I. einer Kundin unbemerkt den Geldbeutel mit 120 Euro und EC-Karte, mit der sie 150 Euro abhebt.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 3327 Euro. Aufgrund der Überwachungsvideos in den Läden wird Gina I. im Mai festgenommen. Die Staatsanwältin fordert drei Jahre und drei Monate Haft. Verteidigerin Meier hält eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Urteil: zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. „Für eine Bewährung ist kein Spielraum mehr“, begründet Leitmeier das Urteil.