Zwei Soldaten attackieren Polizisten - wegen der Schuhe

Versuchte räuberische Erpressung: Zwei junge Bundeswehr-Offiziere attackieren einen Mann auf einem Festival. Doch der gibt sich als Polizist zu erkennen und dreht den Spieß um. Jetzt der Prozes.  
von  John Schneider
Erschienen in Uniform vor Gericht: die beiden angeklagten Soldaten.
Erschienen in Uniform vor Gericht: die beiden angeklagten Soldaten. © jot

Versuchte räuberische Erpressung: Zwei junge Bundeswehr-Offiziere attackieren einen Mann auf einem Festival. Doch der gibt sich als Polizist zu erkennen und dreht den Spieß um. Jetzt der Prozess.

München In der Nacht sind alle Katzen grau. Das gilt auch für Soldaten und Polizisten in Zivil. Sie sind als solche erst einmal nicht zu erkennen. Das wurde jetzt zwei jungen Bundeswehr-Soldaten zum Verhängnis. Die beiden 24-jährigen Männer mussten am Montag in Uniform auf der Anklagebank Platz nehmen – weil sie bei einem Festival in Oberschleißheim einen feiernden Polizisten angegriffen hatten.

Die Ankläger hatten den Fall so rekonstruiert: Am 10. August 2014 gegen 1.30 Uhr schubsten die angetrunkenen Angeschuldigten auf dem Festivalgelände des „Isle of Summer“ in Oberschleißheim einen Mann zu Boden. Sie wollten an seine Schuhe, denn ihnen war ein Paar im Festival-Getümmel abhandengekommen. Mit von der Partie war ein bereits verurteilter Spezl.

Das Trio verlangte die Herausgabe der weißen Segeltuchschuhe ihres Opfers. Doch das reagierte auf überraschende Weise. Der Mann am Boden gab sich plötzlich als Polizist zu erkennen. Die verblüften Angreifer ergriffen die Flucht. Dem Polizisten gelang es aber, den dritten Mann zu stellen und zu Boden bringen. So nahm das Verhängnis für die beiden Angeklagten seinen Lauf. Denn der Spezl gestand die Tat. Er ist inzwischen bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Das Opfer berichtete, dass sich die beiden bei ihm vor der Verhandlung entschuldigt haben. „Warum das so spät kam, weiß ich aber nicht“, erklärte der 25-Jährige vor Gericht.

Die Amtsrichterin erkannte in der Tat jugendliche Züge und bezeichnete sie als „Blödsinn“. Aber von Soldaten muss man mehr erwarten können, mahnte sie. Die Tat sei keine Lappalie. Immerhin habe das Opfer Angst ausgestanden. Da die drei nicht uniformiert waren, wirkte die Situation für den Mann sehr bedrohlich, gab die Richterin zu bedenken.

Um drohenden disziplinarischen Maßnahmen seitens der Bundeswehr ein wenig die Schärfe zu nehmen, beließ sie es aber bei einer sehr milden Strafe. Sie verhängte für beide jeweils eine Geldstrafe von 5400 Euro – unter Vorbehalt. Das heißt, die beiden müssen erst einmal nicht zahlen. Wenn sie sich innerhalb eines Jahres nichts zu Schulden kommen lassen und jeweils 2000 Euro an gemeinnützige Organisation überweisen, können sie wohl vorläufig weiter ihren Dienst versehen.

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