Zwei kleine Buben missbraucht

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird seit Montag gegen einen 34-jährigen IT-Experten verhandelt. Der Mann soll zwei Brüder missbraucht haben.
von  John Schneider
Paul R. (mit Anwalt Claus Pinkernell) wird in den Saal geführt.
Paul R. (mit Anwalt Claus Pinkernell) wird in den Saal geführt. © jot

München - Paul R. (34, Name geändert) war bei den Pfadfindern und soll dort die Bekanntschaft seines Opfers gemacht haben. Der 34-Jährige steht seit Montag wegen Missbrauchs von Kindern vor dem Münchner Landgericht. Der IT-Kundenbetreuer soll sich in den Jahren 2008 und 2009 in neun Fällen an einem jeweils schlafenden Buben vergangen zu haben. Das Opfer war zu Beginn der Übergriffe sieben Jahre alt. Auch sein jüngerer Bruder soll einmal missbraucht worden sein.

Um die Privatsphäre der Buben und ihrer Familie zu schützen, beantragte der Anwalt der Nebenkläger gleich zu Beginn des Prozesses den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht folgte dem Antrag. Zur Begründung berief sich die Kammer unter anderem auf das vorläufige psychiatrische Gutachten über den Angeklagten. Der 34-Jährige soll zumindest in Teilen geständig sein und sich gegenüber dem Gutachter zu seiner sexuellen Vorliebe für kleine Jungen gegenüber dem Sachverständigen bekannt haben. Der Psychiater soll Paul R. Pädophilie mit der Notwendigkeit einer Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus bescheinigt haben. Die Interessen des Angeklagten und der Opfer überwiegen für die Strafkammer das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Den älteren Buben habe Paul R. in einem Zeltlager der Pfadfinder kennengelernt. Der 34-Jährige gewann offenbar das Vertrauen der Eltern des Kindes, denn das Kind habe des Öfteren bei ihm in seiner Wohnung im Landkreis München übernachten dürfen. Der Pädophile soll Bilder und Videos von dem Missbrauch angefertigt und im Internet angeboten haben. In seinem Computer habe er darüber hinaus mindestens 9210 kinderpornografische Dateien gespeichert. Der Prozess gegen den Angeklagten ist auf fünf Tage angesetzt. Ein Urteil soll demnach am 8. Dezember verkündet werden.

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