Zwei Jahre Knast für einen Schleuser

Der 44-Jährige wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Bewährung scheidet aus – der Richter will abschrecken.
John Schneider |
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Bei einer Polizeikontrolle wie dieser wurde der Schleuser gestoppt und festgenommen.
dpa Bei einer Polizeikontrolle wie dieser wurde der Schleuser gestoppt und festgenommen.

München 2000 Euro sollte er für seine Dienste bekommen. Doch der 44-jährige Schleuser wurde an einem Rastplatz an der A8 von einer Polizeikontrolle gestoppt. In seinem Sharan saßen sechs Flüchtlinge, die er in Ungarn aufgenommen und nach Deutschland gebracht hatte. Ziel der Reise war der Münchner Hauptbahnhof, wie die Ermittler herausfanden.

Es war nicht das erste Mal, dass der 44-jährige Schleuser auffällig wurde. Allerdings nicht einschlägig. Da er sogar unter offener Bewährung wegen eines Betrugsdelikts stand, kam für das Gericht eine Bewährung nicht mehr in Betracht.

Auch weil ihm von der Staatsanwaltschaft eine zweite Schleusungsaktion zur Last gelegt wurde. Beim ersten Mal habe der Kosovare fünf Landsleute, darunter ein neunjähriges Kind, mit dem ICE über Ungarn und Österreich nach Deutschland gebracht. Das war im Februar dieses Jahres.

Beim zweiten, gescheiterten Versuch am 3. März sollten dann vier Syrer und zwei staatenlose Flüchtlinge nach Deutschland gebracht werden. Wieder war Budapest der Startplatz der Schleusung.

Der Verurteilte lebt seit 1993 in Deutschland. Nach Informationen des Amtsgerichtes hatte er hier wechselnde Wohnsitze und hielt sich mit verschiedenen Aushilfsjobs über Wasser. Seine Familie – er ist verheiratet und hat einen 17-jährigen Sohn – lebt in der Schweiz.

Für das Amtsgericht spielten generalpräventive, sprich potenzielle Nachahmer abschreckende Gründe bei der Strafmessung eine wichtige Rolle.

Der Richter: „In der aktuellen Lage wird die Problematik für die Flüchtlinge durch Schleuser wie den Angeklagten zusätzlich verschärft.“

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