Zwei Handys am Ohr, Zigarette im Mund: Hohes Bußgeld für Taxifahrer

Mit zwei Handys an den Ohren und Zigarette im Mund wurde ein Taxifahrer von der Polizei gestoppt - er lenkte mit den Knien und darf sich auf ein hohes Bußgeld freuen.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Mit zwei Handys an den Ohren und Zigarette im Mund wurde ein Taxifahrer von der Polizei gestoppt - er lenkte mit den Knien und darf sich auf ein hohes Bußgeld freuen.
Berny Meyer Mit zwei Handys an den Ohren und Zigarette im Mund wurde ein Taxifahrer von der Polizei gestoppt - er lenkte mit den Knien und darf sich auf ein hohes Bußgeld freuen.

Altstadt - Das Taxi war am Dienstag zwei Zivilbeamten im Altstadtringtunnel aufgefallen: Der Fahrer hielt gleichzeitig jeweils in der rechten und in der linken Hand ein Mobiltelefon an seine Ohren und telefonierte angeregt. Zudem rauchte er in seinem Nichtraucher-Taxi eine Zigarette und lenkte das Fahrzeug mit den Knien.

Als die Beamten den 36-jährigen Taxifahrer anhielten und zu seinem Verhalten befragten, gab er an, mit seiner Frau und einem Kunden am Flughafen München gleichzeitig telefoniert zu haben.

Gegen den Fahrer wird nun wegen der widerrechtlichen Benutzung der Mobiltelefone Anzeige erstattet. Er muss laut Polizei damit rechnen, dass das Bußgeld durch die Zentrale Bußgeldstelle erhöht, wenn nicht sogar verdoppelt wird. Da das Fahrzeug als Nichtrauchertaxi ausgewiesen war, hätte der Fahrer auch dann nicht rauchen dürfen, wenn sich wie in diesem Falle kein Fahrgast an Bord befindet.

Ein entsprechender Bericht an das KVR München, welches für Verstöße rund um die Taxiordnung zuständig ist, wird laut Polizeibericht ebenfalls erfolgen. Auch hier muss der Fahrer mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.