Zweckentfremdung von Wohnraum in München: Stadtrat verschärft Satzung

Die Stadt hat verschärfte Regeln für die Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Vermieteter Wohnraum darf bei Abbruch etwa nur durch Mietwohnraum ersetzt werden.
von  AZ/ls
Wer in München Wohnraum zweckentfremdet, muss mit hohen Strafen rechnen.
Wer in München Wohnraum zweckentfremdet, muss mit hohen Strafen rechnen. © dpa/Britta Pedersen

München - Schwere Geschütze gegen Medizintouristen und Co.: Der Sozialausschuss hat verschärfte Regelungen für Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Und die sind durchaus streng.

So müssen Eigentümer, die vermieteten Wohnraum abreißen, diesen künftig auch wieder durch Mietwohnraum ersetzen und ihn zur ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten. Zudem muss der Ersatzwohnraum in gleicher Wohnlage gebaut werden. Ergänzend deckelt das Sozialreferat München den Mietpreis zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Stadtrat muss noch zustimmen

Sozialreferentin Dorothee Schiwy erklärt: "Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass vermietete Mehrfamilienhäuser in Innenstadtlagen oft trotz akzeptabler Bausubstanz und gutem Erhaltungszustand abgebrochen werden und entweder an gleicher Stelle durch Luxusbauten oder im Gebiet der Stadt durch einen Neubau ersetzt werden. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, ehemaligen Mietwohnraum nach Abbruch eines Hauses auch wieder als bezahlbaren Mietwohnraum in gleicher Wohnlage anzubieten. Ein bloßer Abriss von Wohngebäuden in beliebten Innenstadtlagen und die Schaffung von Ersatzwohnraum in Stadtrandlagen ist mit den neuen Regelungen grundsätzlich nicht mehr möglich."

Stimmt die Vollversammlung des Stadtrates den neuen Regeln zu, treten diese ab dem 1. Januar 2020 in Kraft.

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