Zwangsprostitution: Prozess in München - drei Jahre Haft für Zuhälter-Pärchen
München - Ein Paar, das eine junge Afghanin monatelang zur Prostitution gezwungen hat, ist zu je drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
"Wir haben keinen Zweifel an dem Motiv, die Geschädigte kommen zu lassen, um sie auf den Strich zu schicken", sagte Richter Philip Stoll am Dienstag bei der Urteilsverkündung am Münchner Landgericht I. Die beiden wurden unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution verurteilt.
Das Paar hatte das Opfer, das damals in Berlin lebte, Ende 2017 über einen Online-Chat kennengelernt. Der 29 Jahre alte Mann hatte der 27-Jährigen die Ehe versprochen, seine 28-jährige Verlobte gab sich als dessen Schwester aus. Kurz nach der Ankunft des Opfers in München kam es zum Geschlechtsverkehr mit dem Mann.
München: Opfer über das Internet zur Prosititution angeboten
Das Gericht wertete dies als sexuellen Übergriff. Mit der verlorenen Jungfräulichkeit und weiteren Drohungen setzte das Paar, das ebenfalls aus Afghanistan stammt, die Frau anschließend derart unter Druck, dass sie sich schließlich prostituierte. Die Einnahmen kassierten die Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Prozessauftakt Anfang des Jahres hatten beide Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Sie sollen das Opfer aus Berlin zum Geschlechtsverkehr mit 100 bis 150 Freiern gezwungen haben. Die Vorwürfe lauteten Zwangsprostitution, Zuhälterei und Vergewaltigung.
Das Opfer sei über Internetportale zur Prostitution an Männer vermittelt worden. Mehrmals hätten die mutmaßlichen Täter sie zudem in der Wohnung vergewaltigt und ihr mit dem Tod gedroht. Im März 2018 wandte die Frau sich schließlich mithilfe eines Freiers an die Polizei.
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