Zungenspitze abgebissen: Urteil im Vergewaltigungsprozess

Erst hat ihm das Opfer die Zungenspitze abgebissen, jetzt ist ihm der Prozess gemacht worden. Das Gericht ging allerdings anders als die Staatsanwaltschaft nicht von einer Vergewaltigung aus.
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Wegen sexueller Nötigung wurde der 21-Jährige zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
imago Wegen sexueller Nötigung wurde der 21-Jährige zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

München – Das Münchner Landgericht verurteilte den zur Tatzeit 20 Jahre alten Mann wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten mit Bewährung. Anders als die Staatsanwaltschaft ging das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch nicht von einer Vergewaltigung aus. Den Vorwurf der Vergewaltigung bestritt der 21-Jährige.

Gleich zum Prozessauftakt hatte er aber gestanden, der 28-Jährigen gegen ihren Willen an die Brust gefasst und sie geküsst zu haben. Die Frau wehrte sich und biss dem Angreifer bei dem Kuss die Zungenspitze ab. Der Angeklagte zeigte Reue und bat das Opfer um Verzeihung, was das Gericht zu seinen Gunsten auslegte. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Vergewaltigung bestritt der 21-Jährige.

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