Zufallsopfer: Exhibitionist (24) bedrängt drei junge Frauen

24-Jähriger gesteht die Sex-Attacken und entschuldigt sich bei den Opfern. Das Urteil: Zehn Monate auf Bewährung.
John Schneider |
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Er schämt sich: Peter S. gibt die Sex-Attacken zu.
jot Er schämt sich: Peter S. gibt die Sex-Attacken zu.

München Liest man die Anklage, drängt sich ein Gedanke auf: Was für ein Monster. So ist es jedenfalls Richter Thomas Müller nach eigenem Bekunden ergangen. Peter S. (24, Name geändert) ist zwischen November 2014 und Januar 2015 drei Frauen, die er in der U-Bahn entdeckt hatte, auf die Straße gefolgt und hat sie dort massiv bedrängt. Einer jungen Frau griff er zwischen die Beine, eine andere musste zusehen wie der Mann vor ihr onanierte, einer dritten griff er an den Po und präsentierte ihr seinen erigierten Penis.

Doch der Mann auf der Anklagebank scheint nur wenig mit dem „Monster“ in der Anklage zu tun zu haben. Höflich und ruhig beantwortet er mit leiser Stimme alle Fragen und räumt die Vorwürfe gleich zu Beginn des Prozesses komplett ein: „Das stimmt.“ Nur dass er einem Opfer auch noch einen Kuss abnötigen wollte, stimme nicht: „Ansonsten gebe ich alles zu.“ Und er beteuert: „Ich schäme mich. Ich schäme mich sehr.“ Es klingt echt.

Zwei seiner Opfer sind am Donnerstag ins Amtsgericht gekommen, um zu berichten. Die Angestellte Hanna T. (28) hat Albträume seit dem Vorfall. Peter S. hatte sie von der U-Bahn bis nach Hause verfolgt und dann vor ihren Augen onaniert. Die Belastung durch die Sex-Attacke schlugen ihr so auf den Magen, dass sie sich wegen Sodbrennen behandeln lassen musste. Inzwischen wird es aber besser, gibt die Angestellte zu Protokoll. Und: „Dunkelheit war zuerst ein Problem.“

„Ich bin seitdem leicht paranoid“, erklärt auch das zweite Opfer (19). Peter S. war ihr im Westend nachgestiegen, hatte sie von hinten zwischen die Beine gegriffen. „Was zum Henker“ soll sie daraufhin gerufen haben. Peter S. ließ sich abschrecken und ging.

Der Exhibitionist erklärt, er sei in der Krise gewesen: Job weg, Frau weg: „Ich fühlte mich einsam, wollte Aufmerksamkeit.“ Hanna T. antwortet: „Ich nehme die Entschuldigung an – wenn ich Sie nie wiedersehe.“
Der Richter glaubt dem Reuebekenntnis und belässt es bei zehn Monaten Haft auf Bewährung.

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