Zu wenig Tomaten: Parzelle gekündigt

Weil ein 57-Jähriger sein Grundstück vernachlässigte, hat ihm der Kleingartenverein gekündigt. Mit seiner Klage scheitert der Mann.
"Mein Opa war ein Gründungsmitglied." Gert Binder (57) hängt auch deswegen an seiner Parzelle im Kleingartenverein Nordost 53. Doch die ist nun Vergangenheit. Der Kleingartenverein kündigte 2014 den Vertrag. Binder habe seine Parzelle mit der Nummer 056 stark vernachlässigt, so der Vorwurf. Außerdem entspreche die Parzelle nicht der vorgeschriebenen kleingärtnerischen Nutzung. Laut Gesetz muss mindestens ein Drittel einer Kleingarten-Parzelle dem Anbau von Obst und Gemüse zum eigenen Bedarf gewidmet sein.
Die Parzelle Binders hat eine Fläche von 240 m². Zum Zeitpunkt der Abmahnungen und der Kündigung lag der Anteil der kleingärtnerischen Fläche – bei Binder sind es vor allem Tomaten und Kartoffeln – nur bei 25 bis 30 Quadratmetern.
Der Streit zieht sich seit Jahren, berichtet der Vereinsvorsitzende Friedrich Pils. "Immer wieder habe ich den Gert darauf angesprochen." Immer wieder habe ihn dieser vertröstet. Und auf den mit Fotos belegten Vorwurf des gekündigten Pächters bei anderen sehe es doch auch so aus, erwidert Pils, dass der vorübergehende Missstand bei einem anderen Vereinsmitglied, das seine kranke Frau pflegen musste, inzwischen behoben sei.
"Man hat mir meine Altersperspektive genommen"
Gert Binder findet das Vorgehen des Vereins trotzdem unfair. Seine Mutter sei vor sieben Jahren gestorben und er dadurch emotional stark mitgenommen gewesen. Außerdem arbeite er noch. Da bleibe im Vergleich mit einem Rentner natürlich weniger Zeit für Gartenarbeit. Da er aber wohl bald selbst in Rente gehen wolle, hätte sich das Thema dann erledigt.
Er glaubt, dass ihm gekündigt wurde, weil die Schwägerin eines Parzellennachbarn scharf auf sein Grundstück sei. Das stimmt nicht, sagt der Vereinsvorsitzende: "Die Frau hat inzwischen ganz woanders eine Parzelle."
Der Amtsrichter wies die Klage Binders ab. Der Pächter habe einen erheblichen Verstoß begangen. Bei gesundheitlichen Problemen hätte der Kläger zudem die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen können.
Vor Gericht wird sich Binder nicht weiter streiten. Sein Anwalt habe ihm davon abgeraten. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt: "Man hat mir meine Altersperspektive genommen."