Zu viel THC im Tee: Anklage gegen Besitzer von Münchner Hanfläden

Vergangenes Jahr hat die Polizei mehrere Hanfläden in und um München durchsucht. Dabei entdeckten die Beamten CBD-Produkte, in denen THC nachgewiesen werden konnte.
AZ/dpa |
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Hanf-Pflanzen wachsen in einem Garten.
Hanf-Pflanzen wachsen in einem Garten. © Oliver Berg/dpa/Symbolbild

München - Die Staatsanwaltschaft München I hat mehrere Betreiber von Hanfläden angeklagt. Der Grund: Zu viel berauschendes THC in Produkten wie Hanfblüten-Tee oder Ölen.

Das bestätigte die Sprecherin der Anklagebehörde, Anne Leiding, auf Anfrage. Insgesamt seien die Betreiber von fünf Läden angeklagt worden - und darüber hinaus auch Verkäufer, die in den Geschäften arbeiteten.

THC nachgewiesen: Polizei beschlagnahmt CBD-Produkte in Münchner Hanfläden

Insgesamt 180 Polizisten hatten im vergangenen Jahr acht Läden und Depots von Online-Shops sowie acht Wohnungen in und um München durchsucht. Dabei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 370 Kilo Hanftee, 530 Gramm CBD-Haschisch und 60 Kilo CBD-Blüten beschlagnahmt - außerdem 44.000 Euro Bargeld und zwei geladene Schusswaffen. "Zum damaligen Einsatz insgesamt ist zu sagen, dass im weit überwiegenden Teil der beschlagnahmten Produkte THC nachgewiesen werden konnte", sagte Leiding.

CBD ist die Kurzform von Cannabinol und im Gegensatz zum psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) nicht berauschend. Zwar dürfen die Produkte einen sehr geringen Anteil THC enthalten, sie können aber nur an gewerbliche oder wissenschaftliche Käufer abgegeben werden.

Dagegen haben die durchsuchten Shops nach Auffassung der Behörden verstoßen. Neben Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommen auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz als Straftatbestände infrage.

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5 Kommentare
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  • Wurscht am 30.10.2020 18:49 Uhr / Bewertung:

    Für Nichts ist Geld oder Personal da, siehe Terrorismusbekämpfung, Kranken- und Altenpflege Schulen etc, aber hier hat man die Mittel gründlichst zu klären!? Absurd!

  • Sarah-Muc am 29.10.2020 16:48 Uhr / Bewertung:

    Und ich hab gedacht beide Behörden sind personell unterbesetzt!!!!

  • Der wahre tscharlie am 29.10.2020 15:43 Uhr / Bewertung:

    Genau so ist es! Der Witz an der Sache ist ja noch der, dass sogar die Verkäufer angezeigt worden sind. Demnächst werden noch die Verpachter oder Vermieter solcher Grundstücke angezeigt.

    Und was heißt denn eigentlich ZUVIEL THC? Knapp über dem Grenzwert, oder was? Hat der Betreiber dieser Pflanzen seine Pflanzen nicht unter Kontrolle? Wachsen sie nicht so, wie es das Gesetz vorschreibt? Zefix aber auch.....

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