Zu Unrecht in Haft? - Anwältin des Verdächtigen will Richterin anzeigen

Seit Samstag sitzen ein Marokkaner und ein Algerier in Polizeigewahrsam. Sie sollen Kontakte zur El Kaida haben. Die Anwältin eines der Männer will die Richterin anzeigen - weil die sich angeblich mehr um ihren Ruf sorgte, als um das Recht.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Polizei führt einen mutmaßlichen Islamisten ab - dieser aber durfte nach wenigen Stunden wieder gehen. Zwei andere durften erst am Montag wieder heim.
Ronald Zimmermann Die Polizei führt einen mutmaßlichen Islamisten ab - dieser aber durfte nach wenigen Stunden wieder gehen. Zwei andere durften erst am Montag wieder heim.

MÜNCHEN - Seit Samstag sitzen ein Marokkaner und ein Algerier in Polizeigewahrsam. Sie sollen Kontakte zur El Kaida haben. Die Anwältin eines der Männer will die Richterin anzeigen - weil die sich angeblich mehr um ihren Ruf sorgte, als um das Recht.

Im Zusammenhang mit den Terrordrohungen gegen das Oktoberfest sitzen seit dem Wochenende zwei Männer in München in Polizeigewahrsam. Die Ermittler meinen, dass der Marokkaner Maroune S. (26) und der Algerier Hatem M. sie Kontakte zu dem mutmaßlichen El Kaida Terrorist Bekkay Harrach und zu Adem Yilmaz von der Sauerland-Gruppe haben. Erst, wenn das Oktoberfest vorbei ist, sollen sie wieder freikommen. Die Strafverteidigerin Ricarda Lang, die Marouane S. vertritt, ist empört: „Ich werde die zuständige Richterin wegen Freiheitsberaubung anzeigen.“ Amtsrichterin Heike A. hatte am Sonntag den Gewahrsams-Antrag bewilligt. Anwältin Lang: „Morgens um zehn Uhr hatte sie den Antrag abgelehnt, die Beweise reichten nicht. Um 23 Uhr genehmigt sie ihn dann. Sie sagte zu mir, sie will nicht der Buhmann der Nation sein, wenn es dann Tote gibt.“

Maroune S. und Hatem M. wurden auf Grundlage des Artikels 17 Polizeiaufgabengesetz festgenommen: „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern.“

Lang, die auch Yilmaz vertritt, sagt: „Es gibt ein Foto auf dem der Bruder von S. mit Bekkay zu sehen ist. Yilmaz hat ausgesagt, dass er Marouane S. einmal hallo gesagt hat. Wenn hallo-sagen strafbar ist, sage ich: wehret den Anfängen.“

th, job

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.