Zu Unrecht in Haft? - Anwältin des Verdächtigen will Richterin anzeigen
MÜNCHEN - Seit Samstag sitzen ein Marokkaner und ein Algerier in Polizeigewahrsam. Sie sollen Kontakte zur El Kaida haben. Die Anwältin eines der Männer will die Richterin anzeigen - weil die sich angeblich mehr um ihren Ruf sorgte, als um das Recht.
Im Zusammenhang mit den Terrordrohungen gegen das Oktoberfest sitzen seit dem Wochenende zwei Männer in München in Polizeigewahrsam. Die Ermittler meinen, dass der Marokkaner Maroune S. (26) und der Algerier Hatem M. sie Kontakte zu dem mutmaßlichen El Kaida Terrorist Bekkay Harrach und zu Adem Yilmaz von der Sauerland-Gruppe haben. Erst, wenn das Oktoberfest vorbei ist, sollen sie wieder freikommen. Die Strafverteidigerin Ricarda Lang, die Marouane S. vertritt, ist empört: „Ich werde die zuständige Richterin wegen Freiheitsberaubung anzeigen.“ Amtsrichterin Heike A. hatte am Sonntag den Gewahrsams-Antrag bewilligt. Anwältin Lang: „Morgens um zehn Uhr hatte sie den Antrag abgelehnt, die Beweise reichten nicht. Um 23 Uhr genehmigt sie ihn dann. Sie sagte zu mir, sie will nicht der Buhmann der Nation sein, wenn es dann Tote gibt.“
Maroune S. und Hatem M. wurden auf Grundlage des Artikels 17 Polizeiaufgabengesetz festgenommen: „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern.“
Lang, die auch Yilmaz vertritt, sagt: „Es gibt ein Foto auf dem der Bruder von S. mit Bekkay zu sehen ist. Yilmaz hat ausgesagt, dass er Marouane S. einmal hallo gesagt hat. Wenn hallo-sagen strafbar ist, sage ich: wehret den Anfängen.“
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