Zu laut und zu lang gefeiert: Promi-Wirt muss Geldbuße zahlen

Ugo Crocamo, Chef des Restaurants H’ugo’s am Promenadeplatz, soll seine Aufsichtspflicht verletzt haben und eine Geldbuße zahlen. Das tut er auch. Aber erst nach einigem Hin- und Herverhandeln.
von  chp
Hier wurde zu lange und zu laut gefeiert: das H’ugo’s am Promenadeplatz.
Hier wurde zu lange und zu laut gefeiert: das H’ugo’s am Promenadeplatz. © Imago

München - Seine Trüffelpizza ist berühmt, sein Champagner-Regal ebenso, er hat allerlei Prominenz zu Gast und ist in München eigentlich selbst schon ein Promi: Ugo Crocamo, Chef des Restaurants H’ugo’s am Promenadeplatz. Nun musste der Szenewirt aber vor Gericht – weil im H’ugo’s zu sehr gefeiert worden sein soll.

News aus der Münchner Altstadt

Der Vorwurf: eine Ordnungswidrigkeit. Die Tatzeit: Wiesn 2013. An einem Abend sei es zu laut gewesen, an einem andere soll es im H’ugo’s noch nach eins fröhlich zugegangen sein, obwohl der Betrieb um diese Uhrzeit hätte schließen müsste. Trotzdem habe das Personal noch ausgeschenkt. Das sagen Zeugen aus, darunter auch Polizeibeamte.

Dass es soweit kommen konnte, daran ist der Chef selbst schuld, sagt das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Der Wirt Ugo Crocamo habe gegen seine Aufsichtspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern verstoßen. Er soll ein Bußgeld in Höhe von 3200 Euro zahlen.

Lesen Sie hier: Renaissance-Fassade in der City verfällt zunehmend

Ugo Crocamo weist die Vorwürfe zurück. Erstens stimmten die Anschuldigungen nicht. Zweitens hätten sein Betriebsleiter und er selbst das Personal mehrmals deutlich angewiesen, dass die Betriebszeiten unbedingt einzuhalten seien sowie an besonders geschäftigen Tagen Securitys angeheuert. Und drittens habe es seit den angezeigten Vorfällen im Herbst 2013 keine Beschwerden mehr gegeben.

Zumindest Letzteres würdigt der Richter. Trotzdem, die Anschuldigungen und die Zeugenaussagen würden es nicht zulassen, das Verfahren einzustellen. Da bietet der Promi-Wirt einen Deal an: „Ich spende die 3200 Euro und wir lassen das Ganze gut sein.“ Er will für Kinder in Not spenden, sogar noch etwas drauflegen, aber der Richter erklärt ihm: Das geht nicht. Crocamo komme mit 500 Euro weg, wenn er die Ordnungswidrigkeit anerkenne, sagt der Richter weiter. Aber das will der Anwalt des Wirts nicht: „Dann wird ihm das immer wieder vorgeworfen, wenn künftig irgendwann mal wieder was sein sollte.“

Gut, meint der Richter, wenn Crocamo und sein Anwalt es darauf anlegen würden, müsse es eine ausführliche Beweisaufnahme geben, ein neuer Termin müsse her, die Zeugen geladen werden. Ansonsten könne nur über ein geringeres Bußgeld verhandelt werden.

Nach einer kurzen Besprechung steht der Kompromiss: Ugo Crocamo akzeptiert die Verurteilung und zahlt 750 Euro Bußgeld. Die Differenz zu den 3200 Euro, also 2450 Euro, will er an das SOS-Kinderdorf spenden, unabhängig vom Urteil des Gerichts. „Mir geht es nicht um das Geld“, sagt Crocamo. „Ich will nur als Wirt einen guten Job machen und nicht dastehen wie jemand, der sich nicht an die Gesetze hält."

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.